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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm legt die Kennzeichnung, die Bezeichnung, die Abmessungen, die Prüfungen und die Anforderungen an tragbare kleine wiederaufladbare gasdichte Nickel-Cadmium-Einzelzellen in prismatischer oder zylindrischer Ausführung oder in Form von Knopfzellen fest, die in jeder Gebrauchslage angewendet werden können. Im Gegensatz zu NiMH- und Lithium-basierten Akkumulatoren zeichnen sich NiCd-Zellen vor allem durch eine deutlich höhere Robustheit gegen Tiefentladung und Überladung aus. So kann in einer Batterie aus reihengeschalteten NiCd-Akkumulatoren ein einheitlicher Ladezustand erreicht werden, indem diese gezielt mit geringem Strom (1/10 der Kapazität pro Stunde) überladen wird. Zellen mit einem bereits hohen Ladestand wandeln die zugeführte Energie bei hinreichend niedrigen Strömen in Wärme um, ohne dabei irreversible Schäden zu erleiden. Dieses Verfahren ist bei anderen Akkutypen nicht oder nur eingeschränkt möglich, sodass es hier wesentlich häufiger zu Schäden durch ungleichmäßigen Ladezustand der Zellen (und daraus folgende Überladung beziehungsweise Tiefentladung) kommt. Weiterhin besitzen NiCd-Zellen günstige Eigenschaften beim Einsatz bei niedriger Umgebungstemperatur. Beide Eigenschaften sind insbesondere bei vielen sicherheitskritischen Anwendungen von großer Bedeutung, sodass hier in vielen Fällen Lithium- oder NiMH-Akkumulatoren keinen geeigneten Ersatz bieten. Zuständig ist das DKE/K 371 "Akkumulatoren" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61951-1:2006-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 61951-1:2017-12; VDE 0510-53:2017-12 .
Gegenüber DIN EN 61951-1:2006-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung verschiedener neuer Zellengrößen; b) Einführung des Zelltyps J; c) Aufnahme des Anhangs A: Messung der Batteriekapazität.