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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Der hier vorliegende Teil der IEC 61851 gilt für Einrichtungen zum Laden innerhalb und außerhalb von Elektrostraßenfahrzeugen an genormten Wechselspannungen (nach IEC 60038) bis 1 000 V und Gleichspannungen bis 1 500 V und zur Stromversorgung aller zusätzlichen Betriebsfunktionen am Fahrzeug, die erforderlich sind, wenn das Fahrzeug an die Stromversorgung angeschlossen ist. Elektro-Straßenfahrzeuge (EV) sind alle Straßenfahrzeuge einschließlich Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge, die ihre Gesamt- oder Teilenergie aus Fahrzeugbatterien beziehen. Die behandelten Aspekte umfassen Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtungen und des Anschlusses an das Elektrofahrzeug (EV); die elektrische Sicherheit des Bedienpersonals und Dritter sowie die Kenngrößen, denen das Fahrzeug in Bezug auf die Wechselstrom-/Gleichstrom-Versorgungseinrichtung für Elektrofahrzeuge (EVSE) nur dann entsprechen muss, wenn das Elektrofahrzeug geerdet ist. Die vorliegende Norm erfasst nicht alle mit der Wartung zusammenhängenden Sicherheitsaspekte. Diese Norm gilt nicht für Oberleitungsomnibusse, Schienenfahrzeuge, Industrie-Transportfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die vorwiegend nicht auf Straßen eingesetzt werden. Zuständig ist das K 353 "Elektrostraßenfahrzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61851-1 Berichtigung 1:2002-12; VDE 0122-1 Berichtigung 1:2002-12 , DIN EN 61851-1:2001-11; VDE 0122-1:2001-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 61851-1:2019-12; VDE 0122-1:2019-12 , DIN EN 62752:2017-04; VDE 0666-10:2017-04 , DIN EN 62752:2022-07; VDE 0666-10:2022-07 .
Gegenüber DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1):2001-11 und DIN EN 61851-1 Berichtigung 1 (VDE 0122-1 Berichtigung 1):2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitung der Steckerdefinitionen und Stromwerte (Abschnitt 8); b) Änderung der Definition von Pilotleiter in Pilotfunktion; c) Teilung von Abschnitt 9 in die Abschnitte 9 und 11; d) Abschnitt 9: Spezifische Anforderungen an Fahrzeugstecker und -kupplungen, Stecker und Steckdosen; e) Abschnitt 11: Anforderungen an die EVSE: grundlegende Anforderungen für Ladestationen; f) neue Benummerung der Anhänge; g) Streichung des bisherigen Anhangs A und Aufnahme von Anforderungen für Ladeleitungen in den neuen Abschnitt 10; h) Anhang B wird Anhang A und ist normativ für alle Systeme mit PWM und Pilotleiter; i) Anhang C wird Anhang B; j) Ersatz des bisherigen Anhangs D (Kodiertabellen für Stromindikator) durch B.4 in Anhang B mit neuen Werten; k) neuer informativer Anhang C mit einem alternativen Pilotfunktionssystem.