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Norm [AKTUELL]
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Die Internationale Norm wurde im IEC/SC 62C "Einrichtungen für Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Dosimetrie" erstellt. Diese Norm legt Anforderungen an die Leistungsmerkmale und einige damit verbundene konstruktive Anforderungen an Diagnostikdosimeter fest, die vorgesehen sind für die Messung von Luftkerma, Kerma-Längen-Produkt oder Luftkermaleistung in Photonen-Strahlungsfeldern, die in der Radiographie, einschließlich Mammographie, Durchleuchtung und Computertomographie (CT), bei Röntgenröhrenspannungen von nicht mehr als 150 kV verwendet werden. Die Anforderungen an die Genauigkeit von Diagnostikdosimetern in dieser Norm haben grundsätzliche Bedeutung für die Einhaltung der Forderung nach geringster Patientendosis bei ausreichender Bildqualität von diagnostischen Röntgeneinrichtungen, insbesondere nach § 16 Röntgenverordnung (RöV) in Deutschland. Diese Norm befasst sich nicht mit den Sicherheitsaspekten von Dosimetern. Die Diagnostikdosimeter, für die diese Norm gilt, sind nicht für die Verwendung im physischen Kontakt mit dem Patienten vorgesehen. Die für sie geltenden Anforderungen an die elektrische Sicherheit sind in IEC 61010-1 enthalten. Für die vorliegende Norm ist der NA 080-00-11 GA NAR/DKE Gemeinschaftsarbeitsausschuss "Dosimetrie" des Normenausschusses Radiologie (NAR) bei DIN Deutsches Institut für Normung e. V. in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft und der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik in DIN und VDE und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V. (DGN), der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik e. V. (DGMP) und der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie e. V. (DEGRO) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61674:2005-11 .
Gegenüber DIN EN 61674:2005-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an Dosimeter, die zur Dosismessung an Mammographieeinrichtungen eingesetzt werden, wurden ergänzt; b) Anpassung von Begriffsdefinitionen an den Stand der Technik; c) Verzicht auf Anforderungen an die relative Eigenabweichung von Dosimetern.