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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 61547:2010-03

VDE 0875-15-2:2010-03

Einrichtungen für allgemeine Beleuchtungszwecke - EMV-Störfestigkeitsanforderungen (IEC 61547:2009); Deutsche Fassung EN 61547:2009

Englischer Titel
Equipment for general lighting purposes - EMC immunity requirements (IEC 61547:2009); German version EN 61547:2009
Ausgabedatum
2010-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
21

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2010-03
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Deutsch
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21

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Einführungsbeitrag

Die Norm legt Anforderungen an die elektromagnetische Störfestigkeit von Beleuchtungseinrichtungen fest, wie sie im Arbeitsbereich des IEC Technischen Komitees 34 enthalten sind, wie z. B. Lampen, Zubehör und Leuchten, und zwar sowohl für den Anschluss an ein Niederspannungsnetz als auch für Batteriebetrieb. Ausgenommen vom Anwendungsbereich dieser Norm sind Einrichtungen, für die die Anforderungen zur Störfestigkeit in anderen IEC- oder CISPR-Normen festgelegt sind, wie: - Beleuchtungseinrichtungen in Transportmitteln; - Beleuchtungseinrichtungen für Unterhaltungszwecke für den professionellen Gebrauch; - in andere Geräte eingebaute Beleuchtungseinrichtungen, wie: - Skalenbeleuchtungen oder Anzeigelampen; - Photokopiergeräte; - Dia- und Overheadprojektoren; - Multimediageräte. In Einrichtungen mit mehreren Funktionen, bei denen der Beleuchtungsteil unabhängig von den anderen Teilen arbeitet, gelten die Anforderungen an die elektromagnetische Störfestigkeit dieser Norm für den Beleuchtungsteil. Die Anforderungen dieser Norm basieren auf den Anforderungen für den Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe, wie in IEC 61000-6-1 angegeben, aber angepasst an die Praxis der Beleuchtungstechnik. Für die Norm ist das K 521 "Leuchten, Lampen und Zubehör" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 61547 (VDE 0875-15-2):2001-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1: Im Anwendungbereich wurden Multimediageräte mit Lampen (z. B. Fernseher) klar ausgegrenzt. b) Abschnitt 2: Die normativen Verweisungen auf die EMV-Grundnormen wurden aktualisiert. c) 3.2: Der "Erdanschluss" in Bild 1 wurde analog den EMV-Normen entfernt; die in der Anmerkung unter Bild 1 enthaltene Anforderung wurde in den Haupttext unter 5.1 "Allgemeines" verschoben. d) 5.6: Die Bezeichnungen der CDN-Beispiele wurden aktualisiert. e) 5.7: Da die Stoßspannungsprüfung nur beim Scheitelwert der Netzspannung durchzuführen ist, wurde die Anforderung zur Prüfung der Nulldurchgänge gestrichen. f) 5.8: Es wurde klargestellt, dass Änderungen des Spannungspegels beim Nulldurchgang der Sinuswelle stattfinden müssen. g) 6.3.2: Tabelle 14 wurde vereinfacht, da der größte Teil des unabhängigen Zubehörs identische Bewertungskriterien aufweist. h) 6.3.3: Tabelle 15 wurde vereinfacht, da der größte Teil der Leuchten identische Bewertungskriterien aufweist; der Fehler in der Spalte für den eingespeisten Strom von Leuchten für Entladungslampen mit elektronischem Vorschaltgerät wurde von B in A korrigiert; die Anforderungen an Notleuchten zur Beleuchtung von Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung wurden aktualisiert, um die geforderten Beleuchtungsstärkepegel nach IEC 60598-2-22 zu erfüllen. i) Abschnitt 7: Der Satz "Für Startgeräte sind die Betriebsbedingungen in Beratung." wurde gestrichen; die Störfestigkeitsprüfung für Einrichtungen mit eingebautem Steuergerät wurde anstelle der Prüfung bei drei Lichtstärken auf die Prüfung bei einer Lichtstärke von (50 ± 10) % reduziert.

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