Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Teil der Reihe DIN EN 61400 (VDE 0127) beinhaltet:
Die Messverfahren gelten für einzelne WEA mit einem Dreiphasenanschluss an ein Verbundnetz. Sie gelten für WEA jeder Größe, obwohl die vorliegende Norm nur die Prüfung und Charakterisierung von WEA mit Verknüpfungspunkt im öffentlichen Netz mit Mittelspannung oder Hochspannung fordert. Die gemessenen Kennwerte sind nur für die spezielle Konfiguration und die bestimmte Betriebsart der bewerteten WEA gültig. Andere Konfigurationen einschließlich veränderter Betriebsführungsparameter, die verursachen, dass sich die WEA bezüglich der Netzverträglichkeit anders verhält, erfordern eine eigene Bewertung. Die Messverfahren sind so unabhängig vom Errichtungsort wie möglich angelegt, sodass die Kennwerte der Netzverträglichkeit, die beispielsweise am Prüfstandort gemessen wurden, auch an anderen Standorten als gültig betrachtet werden können. Die Verfahren für die Bewertung der Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Netzverträglichkeit sind für WEA mit einem Verknüpfungspunkt im öffentlichen Netz mit Mittelspannung oder Hochspannung gültig in Energiesystemen mit einer feststehenden Frequenz innerhalb von plus/minus 1 Hz, ausreichenden Möglichkeiten der Wirk- und Blindleistungsregelung und ausreichender Last zur Aufnahme der erzeugten Windenergie. In anderen Fällen dürfen die Prinzipien für die Bewertung der Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Netzverträglichkeit trotzdem noch als Leitfaden benutzt werden.
Diese Norm gilt für die Prüfung von WEA, allerdings enthält sie auch nützliche Informationen für die Prüfung von Windparks.
Für die Norm ist das DKE/K 383 "Windenergieanlagen" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61400-21:2002-11; VDE 0127-21:2002-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 61400-21-1:2020-08; VDE 0127-21-1:2020-08 .
Gegenüber DIN EN 61400-21 (VDE 0127-21):2002-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Zwischenharmonische und Stromverzerrungen (< 9 kHz); b) Verhalten bei Spannungseinbrüchen; c) Begrenzung der Anstiegsgeschwindigkeit und Sollwertregelung; d) Blindleistungsfähigkeit und Sollwertregelung; e) Netzschutz und Wiederanschlusszeit nach Netzausfall.