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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm behandelt die wesentlichen Auslegungsanforderungen zur Gewährleistung der technischen Integrität von Windenergieanlagen (WEA). Ihr Zweck besteht darin, für ein angemessenes Schutzniveau gegen Schäden aus Risiken während der geplanten Lebensdauer der Anlagen zu sorgen.
Die Norm gilt für alle WEA-Komponenten wie Betriebsführungs- und Sicherheitssysteme, interne elektrische Systeme, mechanische Systeme und die tragenden Strukturen.
Die Norm ist auf WEA jeder Größe anwendbar. Für kleine Windenergieanlagen kann DIN EN 61400-2 (VDE 0127-2) herangezogen werden.
Für die Norm ist das K 383 "Windenergieanlagen" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61400-1 Berichtigung 1:2005-12; VDE 0127-1 Berichtigung 1:2005-12 , DIN EN 61400-1:2004-08; VDE 0127-1:2004-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 61400-1:2011-08; VDE 0127-1:2011-08 , DIN EN IEC 61400-1:2019-12; VDE 0127-1:2019-12 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 61400-1 Berichtigung 1:2007-08; VDE 0127-1 Berichtigung 1:2007-08 .
Gegenüber DIN EN 61400-1 (VDE 0127-1):2004-08 und DIN EN 61400-1 Berichtigung 1 (VDE 0127-1 Berichtigung 1):2005-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Titel wurde in "Auslegungsanforderungen" geändert, um darzulegen, dass die Norm Sicherheitsanforderungen und nicht Anforderungen für die Sicherheit oder den Schutz von Personen enthält; b) die Bezeichnungen der WEA-Klassen wurden angepasst und beziehen sich jetzt nur noch auf die Referenzwindgeschwindigkeit und den Erwartungswert der Turbulenzintensität; c) die Turbulenzmodelle wurden erweitert und enthalten ein extremes Turbulenzmodell; d) die Böenmodelle wurden angepasst und vereinfacht; e) die Auslegungslastfälle wurden neu geordnet und ergänzt; f) die Anwendung turbulenter Simulationen wird hervorgehoben und ein Verfahren für die Extrapolation von Extremlasten wird angegeben; g) die Teilsicherheitsbeiwerte wurden angepasst und vereinfacht; h) die Teilsicherheitsbeiwerte für Materialien wurden ergänzt und wurden in Abhängigkeit von Materialtypen und Komponentenklassen angegeben; i) die Anforderungen an das Betriebsführungs- und Sicherheitssystem wurden ergänzt und im Hinblick auf funktionale Daten erläutert; j) ein neuer Abschnitt über die strukturelle und elektrische Verträglichkeit wurde hinzugefügt mit ausführlichen Anforderungen für die Bewertung (Assessment) einschließlich von Angaben zu strukturiertem (komplexem) Gelände, Erdbeben und Windparkeffekten;