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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Teil der IEC 61347 legt besondere Sicherheitsanforderungen an batterieversorgte elektronische Betriebsgeräte für den Einsatz in der Notbeleuchtung in Dauer- und in Bereitschaftsschaltung fest. Er schließt besondere Anforderungen an elektronische Betriebsgeräte und Steuereinheiten für Leuchten mit Einzelbatterie für Notbeleuchtung ein, wie in der IEC 60598-2-22 festgelegt. Die Norm ist für Betriebsgeräte für Leuchtstofflampen vorgesehen, sie ist jedoch auch auf andere Lampentypen, wie zum Beispiel Glühlampen, Hochdruck-Entladungslampen und LEDs, anwendbar. Diese Norm behandelt den Batteriebetrieb eines Betriebsgerätes beim Ausfall der allgemeinen Stromversorgung. Für Betriebsgeräte mit einer Kombination aus Netz- und Notbeleuchtungsbetrieb werden die Aspekte für den Netzbetrieb der Beleuchtung durch den entsprechenden Teil 2 von IEC 61347 abgedeckt. In gleichstromversorgten elektronischen Betriebsgeräten für die Notbeleuchtung dürfen, aber müssen nicht Batterien eingebaut sein. Diese Norm schließt auch Anforderungen an den Betrieb von elektronischen Betriebsgeräten ein, die für gleichstromversorgte elektronische Betriebsgeräte als Anforderungen an die Arbeitsweise angesehen werden. Der Grund dafür ist, dass nicht betriebsfähige Notbeleuchtungseinrichtungen eine Gefährdung der Sicherheit darstellen. Die Norm gilt nicht für gleichstromversorgte elektronische Betriebsgeräte für die Notbeleuchtung, die für den Anschluss an ein zentrales Notstromversorgungssystem vorgesehen sind. Für diese Betriebsgeräte gilt IEC 61347-2-3, Anhang J. Zuständig ist das DKE/UK 521.3 "Geräte für Lampen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61347-2-7 Berichtigung 1:2011-04; VDE 0712-37 Berichtigung 1:2011-04 , DIN EN 61347-2-7:2007-06; VDE 0712-37:2007-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 61347-2-7:2020-02; VDE 0712-37:2020-02 , DIN EN 61347-2-7:2023-03; VDE 0712-37:2023-03 .
Gegenüber DIN EN 61347-2-7 (VDE 0712-37):2007-06 und DIN EN 61347-2-7 Berichtigung 1 (VDE 0712-37 Berichtigung 1):2011-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Klarstellung, dass diese Norm ausschließlich für batterieversorgte elektronische Betriebsgeräte für die Notbeleuchtung (mit Einzelbatterie) anzuwenden ist in Abgrenzung zu EN 61347-2-3:2011, Anhang J. Anhang J von EN 61347-2-3 ist für zentral versorgte Betriebsgeräte für die Notbeleuchtung anzuwenden. b) Abschnitt 20 ist um die genauere Beschreibung der relevanten Batteriespannungen ergänzt zur Unterstützung der Messung des EBLF. Dies dient der Vereinfachung und erhöht die Reproduzierbarkeit von Prüfungen. c) Abschnitt 22, Ladeeinrichtungen, ist aktualisiert. d) Klare Zuordnung von Anforderungen in EN 61347-2-7 und EN 60598-2-22, wobei Anforderungen von EN 60598-2-22 nach EN 61347-2-7 übertragen wurden. e) Dieser Teil 2 ergänzt oder ändert die entsprechenden Abschnitte in EN 61347-1.