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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Teil von IEC 61347 gilt für allgemeine und Sicherheitsanforderungen für Geräte für Lampen für die Verwendung an Gleichstromversorgungen bis 250 V und/oder Wechselstromversorgungen bis 1 000 V bei 50 Hz oder 60 Hz. Diese Norm für Geräte für Lampen gilt auch für noch nicht genormte Lampen. Prüfungen nach dieser Norm sind Typprüfungen. Anforderungen an die Prüfung einzelner Geräte während der Fertigung sind nicht eingeschlossen. Anforderungen für Semi-Leuchten sind in IEC 60598-1 (siehe Begriff 1.2.60) angegeben. Besondere Anforderungen an Betriebsgeräte, die Schutzkleinspannung (von nun an SELV) liefern, sind in Anhang L angegeben. Es kann erwartet werden, dass Geräte für Lampen, die dieser Norm entsprechen, nicht die Sicherheit beeinträchtigen, wenn sie bei Versorgungsspannungen zwischen 90 % und 110 % ihrer Bemessungsversorgungsspannung entweder als unabhängiges Gerät oder in Leuchten betrieben werden, die mit der Sicherheitsnorm IEC 60598-1 und dem entsprechenden Teil IEC 60598-2-xx übereinstimmen, und mit Lampen, die die Anforderungen der entsprechenden Normen für Lampen erfüllen. Die Anforderungen an die Arbeitsweise können engere Grenzen erfordern. Zuständig ist das DKE/UK 521.3 "Geräte für Lampen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61347-1:2013-11; VDE 0712-30:2013-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 61347-1:2021-08; VDE 0712-30:2021-08 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 61347-1 Berichtigung 1:2017-05; VDE 0712-30 Berichtigung 1:2017-05 , DIN EN 61347-1 Berichtigung 2:2018-11; VDE 0712-30 Berichtigung 2:2018-11 .
Gegenüber DIN EN 61347-1 (VDE 0712-30):2013-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) zusätzliche Anforderungen an die Kennzeichnung aufgenommen; b) zusätzliche Anforderungen an Kriech- und Luftstrecken für Arbeitsspannungen mit Frequenzen von bis zu 30 kHz, für Arbeitsspannungen von über 30 kHz, für die Impuls- und Resonanzspannungszündung, für die Basis-, die zusätzliche und die verstärkte Isolierung, für die Isolierungen zwischen Stromkreisen, für beschichtete oder vergossene Betriebsgeräte aufgenommen; c) die Definitionen von ELV und FELV modifiziert; d) die schematische Darstellung der Betriebsgeräteklassifikation mit den entsprechenden Isolierungen modifiziert; e) ein neuer Anhang A, mit einer Prüfung, ob ein leitfähiges Teil als aktives Teil einen elektrischen Schlag verursachen kann, wurde ergänzt; f) ein neuer Anhang M für Kriech- und Luftstrecken von Betriebsgeräten, die zur Verwendung in Impulsspannungskategorie III vorgesehen sind, wurde ergänzt; g) ein neuer Anhang Q für die Berechnung von "äquivalente transformierte Scheitelspannung" wurde ergänzt; h) ein neuer Anhang P für Kriech- und Luftstrecken und Abstand durch Isolierung (DTI) für Lampenbetriebsgeräte, die durch Beschichtung oder Verguss gegen Verschmutzung geschützt sind, wurde ergänzt; i) ein neuer Anhang R für das Konzept der Kriech- und Luftstrecken wurde ergänzt.