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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von einseitig gesockelten Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke aller Gruppen mit den Sockeln 2G7, 2GX7, 2G8, GR8, 2G10, G10q, GR10q, GU10q, GX10q, GY10q, GZ10q, 2G11, 2GX11-1, 2GX13, G23, GX23, G24, GX24, GZ24q und GX32 fest. Sie legt auch die Verfahren fest, die der Hersteller anwenden sollte, um Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm auf der Grundlage der Beurteilung der gesamten Produktion in Verbindung mit seinen Prüfberichten für Fertigerzeugnisse festzustellen. Dieses Verfahren kann auch für Zeichengenehmigungszwecke verwendet werden. Einzelheiten einer Lieferposten-Prüfung, die zu einer begrenzten Beurteilung von Lieferposten verwendet werden kann, sind ebenfalls angegeben. Die Norm behandelt die photobiologische Sicherheit nach IEC 62471 und IEC/TR 62471-2. Lampen nach dieser Norm erreichen keine Risikopegel, die die Kennzeichnung einer Risikogruppe erfordern. Zuständig ist das DKE/UK 521.1 "Elektrische Lampen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61199:2012-10; VDE 0715-9:2012-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 61199:2015-09; VDE 0715-9:2015-09 .
Gegenüber DIN EN 61199 (VDE 0715-9):2012-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Anwendungsbereich wurde um die Belange der photobiologischen Sicherheit erweitert; b) die Spaltenüberschriften von Tabelle F1, die die Werte für die Sicherheitsgrenzen für den Vorheizstrom, für den Entladestrom und für "SoS" betreffen, wurden klargestellt.