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Auf Seite 29, in 6.4.1 c) unter "Konformität nachweisen" ii) ist zwischen den Satzteilen "Messung der Luftstrecken und Kriechstrecken" und "mittels Spannungsprüfungen nach 6.6 und mittels Bestimmung der berührbaren Teile nach 6.2" ein Komma zu ergänzen, damit der Sinn korrekt wiedergegeben wird. Richtig muss es in 6.4.1 c) unter "Konformität nachweisen" ii) also lauten: "Messung der Luftstrecken und Kriechstrecken, mittels Spannungsprüfungen nach 6.6 und mittels Bestimmung der berührbaren Teile nach 6.2".
Für die Berichtigung 1 ist das DKE/K 911 "Sicherheitsanforderungen an elektrische einschließlich elektronische Geräte für das Messen, Steuern und Regeln" zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 61010-031:2016-07; VDE 0411-031:2016-07 .