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Norm [AKTUELL]
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Diese Internationale Norm gilt für Fehlerstrom-Schutzschalter mit eingebautem Überstromschutz (im Folgenden als RCBOs bezeichnet), deren Funktion von der Netzspannung unabhängig oder abhängig ist, zum Einsatz in Hausinstallationen und für ähnliche Anwendungen, mit Bemessungsspannungen nicht über 440 V Wechselspannung und Bemessungsströmen nicht über 125 A für feste Installationen und Bemessungs-fehlerschaltvermögen nicht über 25 000 A. Diese Geräte sind zum Schutz von Personen bei indirektem Berühren bestimmt, wobei die leitfähigen berührbaren Teile der Installation an einem geeigneten Erdanschluss angeschlossen sind, und zum Schutz gegen Überströme in Installationen von Gebäuden und ähnlichen Anwendungen. Sie können verwendet werden, um Schutz gegen Brandgefahren infolge von länger andauernden Erdfehlerströmen ohne Ansprechen der Überstromschutzeinrichtung vorzubeugen. RCBOs mit Bemessungsfehlerströmen nicht über 30 mA werden auch als Mittel zum zusätzlichen Schutz gegen elektrischen Schlag im Falle des Versagens der Schutzmaßnahme eingesetzt. Diese Norm gilt für Geräte, die gleichzeitig die Funktionen der Erfassung des Fehlerstroms, des Vergleichs des Werts dieses Stroms mit dem Auslösefehlerstrom und der Öffnung des zu schützenden Stromkreises ausführen, wenn der Fehlerstrom diesen Wert übersteigt, und auch die Funktion des Einschaltens, Führens und Ausschaltens von Überströmen unter festgelegten Bedingungen. Diese Geräte sind für den Einsatz in der Umgebung mit Verschmutzungsgrad 2 und der Überspannungskategorie III vorgesehen. RCBOs sind zum Trennen geeignet. RCBOs nach dieser Norm sind zur Verwendung in IT-Netzen geeignet . Diese Norm gilt auch für RCBOs, die aus dem Zusammenbau einer abbaubaren Fehlerstromeinheit mit einem Leitungsschutzschalter bestehen. Der mechanische Zusammenbau muss in der Fabrik des Herstellers oder am Montageort erfolgen. In diesem Falle gelten die Anforderungen von Anhang G. Besondere Vorkehrungen (zum Beispiel Einbau von Überspannungsableitern) können notwendig sein, wenn das Auftreten übermäßig hoher Überspannungen auf der Netzseite (zum Beispiel im Falle der Freileitungseinspeisung) wahrscheinlich ist (siehe IEC 60364-4-44). Zusätzliche Anforderungen können für steckbare RCBOs notwendig sein. Besondere Anforderungen sind notwendig für RCBOs: - in einer Baueinheit mit einer Steckdose oder für RCBOs, die ausschließlich zum örtlichen Zusammenbau mit einer Steckdose in derselben Einbaudose konstruiert sind; - die für die Verwendung bei Frequenzen außer 50 Hz oder 60 Hz vorgesehen sind. Für RCBOs in einer Baueinheit mit einer Steckdose oder RCBOs, die ausschließlich zum örtlichen Zusammenbau mit einer Steckdose konstruiert sind, können die Anforderungen dieser Norm in Verbindung mit nationalen Anforderungen an Steckdosen des Landes, in dem das Produkt auf den Markt kommt, angewendet werden. Diese Norm gilt nicht für: - RCBOs, die zum Schutz von Motoren bestimmt sind; - RCBOs, deren Stromeinstellung durch Mittel einstellbar ist, die dem Benutzer im üblichen Betrieb zugänglich sind. Die Anforderungen dieser Norm gelten für normale Umgebungsbedingungen (siehe 7.1). Zusätzliche Anforderungen können für RCBOs, die an Orten mit ungünstigen Umgebungsbedingungen eingesetzt werden, notwendig sein. RCBOs, die Batterien enthalten, sind in dieser Norm nicht enthalten. Gegenüber DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20):2016-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung in Anhang ZB: Besondere nationale Bedingungen für Irland, die Schweiz und das Vereinigte Königreich; b) die Deutsche Fassung wurde im Abschnitt 3 und im Anhang ZA an die aktuellen Standardtexte angepasst. Dieses Dokument dient zur Auslegung und Prüfung von Fehlerstrom-Schutzschalter mit eingebautem Überstromschutz.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61009-1:2016-10; VDE 0664-20:2016-10 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 61009-1 Berichtigung 1:2024-05; VDE 0664-20 Berichtigung 1:2024-05 .
Gegenüber DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20):2016-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung in Anhang ZB: Besondere nationale Bedingungen für Irland, die Schweiz und das Vereinigte Königreich; b) die Deutsche Fassung wurde im Abschnitt 3 und im Anhang ZA an die aktuellen Standardtexte angepasst.