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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 61000-4-6:2014 und ist identisch mit der vierten Ausgabe der Internationalen Norm IEC 61000-4-6 (Ausgabe 2013-10). Sie dient der Beschreibung des Verfahrens zur Prüfung der Störfestigkeit von elektrischen und elektronischen Geräten (Einrichtungen) gegenüber leitungsgeführten Störgrößen im Frequenzbereich 9 kHz bis 80 MHz, die durch hochfrequente Felder induziert werden. Empfohlene Prüfschärfegrade (Prüfpegel) werden jedoch nur für den Bereich 150 kHz bis 80 MHz angegeben, während im Bereich unterhalb 150 kHz keine Prüfanforderungen festgelegt sind. Neben den Prüfschärfegraden (Prüfpegeln) werden Festlegungen zur Prüfeinrichtung, zum Prüfaufbau, zum Prüfverfahren, zur Bewertung der Prüfergebnisse sowie zum Prüfbericht gegeben. Gegenüber der vorhergehenden Ausgabe wurden eine Reihe von Einzeländerungen durchgeführt. Hierzu gehören auch eine redaktionelle Überarbeitung der Norm, unter anderem Einfügung der Bilder in die entsprechenden Abschnitte sowie die Einführung von Zwischenüberschriften und daraus sich ergebende Anpassungen bei der Nummerierung der Abschnitte und der entsprechenden Verweisungen im Text der Norm. Weiterhin wurden Änderungen bei den Festlegungen zur Verwendung des Koppel-/Entkoppelnetzwerks durchgeführt und beim Anhang G wurde geändert, dass die darin betrachtete Messunsicherheit die Messung des Spannungs-Prüfpegels betrifft. Schließlich wurden die informativen Anhänge H, I und J hinzugefügt, die Informationen enthalten zur: - Messung der Impedanz der Zusatz-/Hilfseinrichtung - Anschluss-zu-Anschluss-Einkopplung - Kompression und Nichtlinearität des Verstärkers. Zuständig ist das DKE/UK 767.3 "Hochfrequente Störgrößen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61000-4-6:2009-12; VDE 0847-4-6:2009-12 .
Gegenüber DIN EN 61000-4-6 (VDE 0847-4-6):2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung des Begriffs 3.4 und Erhöhung der Nummern der nachfolgenden Begriffe um 1 im Abschnitt 3 "Begriffe"; b) Streichung des Hinweises im Abschnitt 5, dass im Frequenzbereich von 9 kHz bis 150 kHz keine Prüfungen erforderlich sind; c) in 6.1 Hinzufügung von Angaben zu den Eigenschaften des Prüfgenerators in Tabelle 2 und der beiden Anmerkungen; d) in 6.2 Hinzufügung der Anmerkung 1; e) Veränderung der Frequenzgrenze von 26 MHz zu 24 MHz für Änderungen von Parametern der Koppel-/ Entkoppeleinrichtung in Tabelle 3, Tabelle B.1, 6.2.4; f) in 6.2.2.1 Hinzufügung der Tabelle 4; g) in 6.2.2.2 Hinzufügung einer Festlegung für dreiphasige Stromversorgungen; h) in 6.2.2.4 Hinzufügung einer Festlegung für vier Leiterpaare; i) Hinzufügung von 6.2.2.5, der geschirmte Leitungen betrifft; j) in 6.2.3.2 Ergänzungen im Text und Hinzufügung des neuen Bilds 7; k) in 6.3.1 Hinzufügung eines Hinweises zur Vorgehensweise bei direkter Kopplung; l) in 6.4.1 Streichung des Warnhinweises und weitere Änderungen; m) in 6.4.2 Ergänzung eines Verfahrens zur Einstellung der Ausgangsspannung am Prüflingsanschluss der Koppel-/Entkoppeleinrichtung; n) in 7.1 Hinzufügung einer Anmerkung und von Angaben zu Grenzabweichungen; o) Ergänzung einer Festlegung zur Länge der Verbindungsleitung zwischen Prüfling und Zusatz-/ Hilfseinrichtung in 7.2 und zum Abschluss der Koppel-/Entkoppelnetzwerke in Bild 10; p) Ergänzung von Festlegungen zu dem in 7.5 beschriebenen Verfahren einschließlich Hinzufügung von Bild 13a und Bild 13b; q) Ergänzungen zu dem in 7.6 beschriebenen Verfahren; r) Streichung der Festlegung in Abschnitt 8, dass die klimatischen Bedingungen bei der Prüfung im Prüfbericht festgehalten werden sollten; s) im Anhang A Ergänzung der Anforderungen an EM-Koppelstrecken und Entkoppelzangen; t) Hinzufügung des Bilds D.7 im Anhang D; u) Ergänzungen von Informationen im Anhang G zur Messunsicherheit einschließlich Änderung der Bezugnahme von Kalibrierung auf Pegeleinstellung und Korrektur des Vorzeichens des Werts für die Fehlanpassung zwischen Pegelmessgerät und CDN in den Tabellen G.1a, G.2a, G.3a und G.4a; v) Hinzufügung der informativen Anhänge H bis J; w) redaktionelle Überarbeitung der Norm, u. a. Einordnung der Bilder in die entsprechenden Abschnitte sowie Einführung von Zwischenüberschriften, daraus sich ergebende Anpassung der Nummerierung der betroffenen Abschnitte und der entsprechenden Verweisungen im Text der Norm.