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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Notsteuerstellen werden benötigt, wenn die Bedingungen in der Hauptwarte nicht länger innerhalb der betrieblichen Auslegungsbasis liegen, so dass die Hauptwarte nicht länger verfügbar ist. Mögliche Ursachen sind ein Brand in der Warte, das Eindringen von Rauch oder einer gefährlichen Atmosphäre in die Hauptwarte, schwere Beschädigungen der Hauptwarte oder ihrer Kabel, so dass ihre Sicherheitsfunktionen nicht durchgeführt werden können, generelle Zerstörung des Wartenbereichs oder genereller Ausfall der Wartentechnik. Die Notsteuerstelle ist mit den Mitteln zum Abfahren des Reaktors sowie dem Erreichen und Sicherstellen eines sicheren abgeschalteten Zustands der Anlage ohne Verbindung zur Hauptwarte auszustatten. Die Notsteuerstellen sind aber nicht dafür vorgesehen, alle anderen Anlagensteuerungs- und -überwachungsfunktionen auszuführen, die üblicherweise durch die Hauptwarte erfolgen. Die Norm stellt Anforderungen für Notsteuerstellen auf, welche dazu dienen, dass das Wartenpersonal eines Kernkraftwerks den Reaktor herunterfahren und in einem sicheren heruntergefahrenen Zustand halten kann, wenn die Regelung der Sicherheitsfunktionen aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Hauptwarte oder ihrer Einrichtungen nicht mehr von der Hauptwarte aus möglich ist. Sie stellt auch Anforderungen für die Auswahl der Funktionen, die Auslegung und Organisation der Mensch-Maschine-Schnittstelle sowie die Prozeduren auf, welche systematisch zu benutzen sind, um die funktionale Auslegung der Notsteuerstellen zu verifizieren und zu validieren. Zuständig ist das UK 967.1 "Leittechnik für kerntechnische Anlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60965:2017-02; VDE 0491-5-5:2017-02 .