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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die beiden Normen in der Zuständigkeit des UK 712.1 "Sicherheit von Einrichtungen der Informationstechnik; Geräte" bzw. des UK 712.2 "Sicherheit von Einrichtungen der Informationstechnik; Anlagen der Informationstechnik, einschließlich Potentialausgleich und Erdung", ersetzen die bisherige nationale Norm, in der Geräte und Anlagen mit Fernspeisung gemeinsam behandelt waren. Ein auf dieser Grundlage 1992 bei CENELEC eingebrachter Normungsvorschlag führte lediglich zur Normung der gerätebezogenen Festlegungen bei der IEC und so zu der Norm DIN EN 60950-21 (VDE 0805 Teil 21), während die Bearbeitung der anlagenbezogenen Festlegungen bei CENELEC 1997 eingestellt wurde.
Die Norm DIN EN 60950-21 (VDE 0805 Teil 21) enthält sicherheitstechnische Festlegungen für den Bau und die Prüfung von Einrichtungen der Informationstechnik, die für die Fernspeisung oder die Aufnahme der Betriebsleistung über ein Telekommunikationsnetz vorgesehen sind.
In der Norm DIN VDE 0800-3 (VDE 0800 Teil 3) sind das Errichten und das Betreiben von Anlagen der Informationstechnik mit Fernspeisung festgelegt.
Bei der Fernspeisung überschreitet die Spannung die Grenzwerte für TNV-Stromkreise nach DIN EN 60950-1 (VDE 0805 Teil 1), d. h., die Betriebs-Wechselspannung liegt über 50 V (Effektivwert) und die Betriebs-Gleichspannung über 120 V Leiter gegen Leiter oder (und) Leiter gegen Erdpotential.
Es ist beabsichtigt, die Norm DIN VDE 0800-3 (VDE 0800 Teil 3) bei CENELEC als Ergänzung der Europäischen Norm EN 60950-21 erneut als Normungsvorschlag einzubringen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 57800-3:1983-06; DIN VDE 0800-3:1983-06; VDE 0800-3:1983-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 62368-3:2020-10; VDE 0868-3:2020-10 .
Gegenüber DIN 57800-3 (VDE 0800 Teil 3):1983-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Gerätebezogene Festlegungen durch EN 60950-21:2003-04 auf der Grundlage von EN 60950-1:2001-12 ersetzt; b) Begriffe RFT-STROMKREIS, RFT-C-STROMKREIS und RFT-V-STROMKREIS aufgenommen; c) Festlegungen international überarbeitet.