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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Schallkalibratoren sind dafür ausgelegt, einen bekannten oder mehrere bekannte Schalldruckpegel bei einer oder mehreren Kennfrequenzen zu erzeugen, wenn sie an festgelegte Mikrofonbauarten in festgelegten Ausführungsformen angekoppelt werden. Der vom Schallkalibrator erzeugte Schalldruckpegel kann von Umgebungsparametern wie statischer Luftdruck, Lufttemperatur und relative Luftfeuchte abhängen. Schallkalibratoren werden hauptsächlich in zwei Anwendungsfällen eingesetzt:
a) zur Bestimmung des elektroakustischen Druck-Übertragungskoeffizienten von festgelegten Mikrofonbauarten in festgelegten Ausführungsformen
b) zur Prüfung oder Einstellung des Gesamtübertragungskoeffizienten von akustischen Messgeräten oder Messeinrichtungen.
In DIN EN 60942 sind die Leistungsanforderungen für drei Klassen von Schallkalibratoren festgelegt: Laboratoriums-Normal (Klasse LS), Klasse 1 und Klasse 2. Die jeweilige Grenzabweichung richtet sich nach der vorgesehenen Verwendung des Kalibrators (Laboreinsatz oder Feldeinsatz) und ist bei Geräten der Klasse LS am kleinsten und bei solchen der Klasse 2 am größten.
Die Norm enthält keine Anforderungen an äquivalente Freifeld- oder Diffusfeld-Schalldruckpegel unter Freifeldbedingungen oder bei zufälligem Schalleinfall, wie sie möglicherweise zur Einstellung des Gesamtübertragungskoeffizienten eines Schallpegelmessers verwendet werden.
Gegenüber der Vorgängerfassung, DIN EN 60942:1998-08, wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60942/A1:2002-01 , DIN EN 60942:1998-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 60942:2018-07 .
Gegenüber DIN EN 60942:1998-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung der Klassenbezeichnungen; b) Aufnahme eines normativen Anhangs, der die Form des Berichts über die Ergebnisse von Baumusterprüfungen beschreibt; c) Berücksichtigung der höchstzulässigen Messunsicherheiten als Bestandteil der Grenzabweichungen; d) Festlegung der Bauartbezeichnung des zur Bestimmung der Geräteklasse zu verwendenden Mikrofons; e) Harmonisierung des Bereichs der Umgebungsbedingungen für den Betrieb mit denjenigen für Schallpegelmessgeräte; f) Streichung der Festlegungen hinsichtlich der äquivalenten Freifeld- und Diffusfeldpegel. g) Der Bereich der Umgebungsbedingungen, für die Schallkalibratoren geprüft werden, wurde dem für Schallpegelmesser angepasst.