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Norm [AKTUELL]
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In Abschnitt 16.2 wird durch die IEC-Berichtigung 1 von Mai 2013 die Anmerkung gestrichen, die für Japan einen Mindestabstand von 1,7 mm für die Luftstrecke zwischen aktiven Teilen der Lampenfassung und den berührbaren Metallteilen des Sockels festlegte. Zuständig ist das UK 521.2 "Lampensockel und -fassungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.