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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm gilt für unterschiedliche Lampenfassungen, die ausschließlich zum Einbau vorgesehen sind (zum Beispiel in der Anwendung mit Lichtquellen für Allgemeinbeleuchtung, Lampen für Projektion, Flutlicht- und Straßenbeleuchtung, versehen mit den in Anhang A aufgeführten Sockeln). Sie beschreibt die anzuwendenden Prüfverfahren für den sicheren Gebrauch der Lampen in den Lampenfassungen.
Dieser Teil der Reihe DIN EN 60838 (VDE 0616) gilt auch für Lampenfassungen, die eine bauliche Einheit mit einer Leuchte bilden. Er legt nur die Anforderungen für Lampenfassungen fest. Die Norm gilt auch für Lampenfassungen, ähnlich wie Edison-Schraubfassungen, die in einem Mantel und einem Fassungsdom eingebaut sind. Solche Lampenfassungen müssen weiteren Prüfungen nach festgelegten Abschnitten von DIN EN 60238 (VDE 0616-1) unterzogen werden.
Anforderungen für Lampenfassungen für röhrenförmige Leuchtstofflampen, Lampenfassungen mit Edisongewinde und Bajonett-Lampenfassungen sind in separaten Normen enthalten.
Für die Norm ist das DKE/UK 521.2 "Lampensockel und -fassungen" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60838-1:2005-05; VDE 0616-5:2005-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60838-1:2011-12; VDE 0616-5:2011-12 , DIN EN 60838-1:2017-10; VDE 0616-5:2017-10 , DIN EN 60838-1:2022-09; VDE 0616-5:2022-09 .
Gegenüber DIN EN 60838-1 (VDE 0616-5):2005-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die bei IEC erschienene Änderung A1:2008 zur IEC 60838-1:2004, die inzwischen als Änderung A1:2008 zur EN 60838-1:2004 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet; b) durch die Änderung A1 wurde geändert: - 1.1 und 10.5: die Anforderungen an Lampenfassungen mit einem Mantelgewinde für Schirmträgerringe und an Schirmträgerringe wurden in den normativen Teil der Norm aufgenommen; - 1.2, 16.4 und Anhang ZA: die normative Verweisung auf IEC 60695-2-2 wurde gestrichen und durch die Verweisung auf IEC 60695-11-5 ersetzt; - Abschnitt 6: die Aufschriften und Katalogangaben des Herstellers wurden hinsichtlich noch bestehender Lampenfassungen mit höheren Bemessungsspannungen als 500 V und Lampenfassungen, die Kriech- und Luftstrecken der doppelten oder verstärkten Isolierung aufweisen und im bestimmungsgemäßen Gebrauch berührbar sind, überarbeitet; - Abschnitt 8: die Anforderungen an Kontakte von Lampenfassungen für Kleinspannungs-Halogenlampen, die die elektrische Verbindung zu einem Metallteil der Leuchte bei der Montage der Lampenfassung herstellen, wurden ergänzt; - 10.3: es wurde eine Prüfanforderung für Lampenfassungen R7s und RX7s aus Silber durch Messung der Kontaktdicke eingeführt; - Abschnitt 14 sowie Tabellen 2a und 2b: der Begriff "Arbeitsspannung" wurde durch den Begriff "Bemessungsspannung" ersetzt; - Tabelle 2b: unter dem Punkt 1 wurden nun auch Luftstrecken zwischen aktiven Teilen verschiedener Polarität aufgenommen.