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Dieser Teil von IEC 60793 gilt für Lichtwellenleiter der Kategorien A1a, A1b und A1d. Diese Fasern werden in Nachrichtenübertragungseinrichtungen und Lichtwellenleiterkabeln eingesetzt oder können deren Bestandteil sein. Die Kategorie A1a wird für 50/125 µm Gradientenprofilfasern eingesetzt. Für die Kategorien A1a.1, A1a.2 und A1a.3 sind drei Bandbreitenklassen festgelegt. Für jede dieser Bandbreitenklassen sind zwei Stufen von Makrokrümmungsverlustleistungen festgelegt, die durch Suffix "a" oder "b" gekennzeichnet sind. Für die bisher üblichen Makrokrümmungsverlustleistungen wird das Suffix "a" verwendet. Mit Suffix "b" sind diejenigen gekennzeichnet, die verbesserte Makrokrümmungsverlustleistungen (das heißt geringere Dämpfung) aufweisen. Es gibt auch eine Kategorie A1a.TBD (TBD - noch festzulegen), die für einzelne Wellenlängen oder Übertragungssysteme mit mehreren Wellenlängen im Wellenlängenbereich von 846 nm bis 953 nm eingesetzt werden und verbesserte Makrokrümmungsverlustleistungen aufweisen. Kategorie A1b wird für 62,5/125 µm-Gradientenprofilfasern und Kategorie A1d für 100/140 µm Gradientenprofilfasern eingesetzt. Andere Anwendungen umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf das Folgende: Hochgeschwindigkeitsübertragungssysteme mit kurzer Reichweite in der Telefonie, Daten übertragende Verteil- und lokale Netze, Sprach- und/oder Videodienste sowie gebäudeinterne und -übergreifende Lichtwellenleiteranlagen auf einem Gelände einschließlich Rechenzentren, lokale Netzwerke (LAN), Speichernetzwerke (SAN), Nebenstellenanlagen (PBX), Video, verschiedene Multiplexanwendungen, Anwendungen außerhalb von Telefonkabelanlagen und verschiedene ähnliche Anwendungen. Für diese Fasern gelten drei Arten von Anforderungen: - allgemeine Anforderungen, festgelegt in IEC 60793-2; - spezielle Anforderungen, die für die in dieser Norm behandelten Mehrmodenfasern der Kategorie A1 gemeinsam gelten und in Abschnitt 3 enthalten sind; - besondere Anforderungen, die für einzelne LWL-Kategorien und Modelle oder spezielle Anwendungen gelten, die in den normativen Anhängen der Familienspezifikationen festgelegt sind. Gegenüber DIN EN 60793-2-10 (VDE 0888-321):2011-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung der A1a.TBD-Faser, die für einzelne Wellenlängen oder Übertragungssysteme mit mehreren Wellenlängen im Wellenlängenbereich von 846 nm bis 953 nm eingesetzt werden; b) die Deutsche Fassung wurde in den Abschnitten 2 und 3 an die aktuellen Standardtexte angepasst. Zuständig ist das DKE/UK 412.6 "Lichtwellenleiter und Lichtwellenleiterkabel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60793-2-10:2017-02; VDE 0888-321:2017-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 60793-2-10:2020-04; VDE 0888-321:2020-04 .
Gegenüber DIN EN 60793-2-10 (VDE 0888-321):2017-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung der Faserbauart A1a.4, die Einzelwellenlängen- oder Mehrfachwellenlängen-Übertragungssysteme in der Umgebung von 850 nm bis 950 nm unterstützt.