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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm legt Anforderungen an Handleuchten und ähnliche ortsveränderliche Leuchten fest, die zum Gebrauch in der Hand gehalten, mit einem Haken aufgehängt oder auf eine Fläche aufgelegt werden und die für die Verwendung mit elektrischen Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 250 V bestimmt sind. Sie gilt in Verbindung mit den Hauptabschnitten von DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1), auf die Bezug genommen wird. Handleuchten, die durch Flügelschrauben, Klammern oder Magnete an einer Befestigungsfläche angebracht werden können, sowie Leuchten, die zum Ausleuchten von Fässern vorgesehen sind, fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Für die Norm ist das DKE/UK 521.4 "Leuchten" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60598-2-8:2001-05; VDE 0711-2-8:2001-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60598-2-8:2014-03; VDE 0711-2-8:2014-03 .
Gegenüber DIN EN 60598-2-8 (VDE 0711-2-8):2001-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die bei IEC erschienene Änderung A2:2007 zur IEC 60598-2-8:1996, die inzwischen als Änderung A2:2008 zur EN 60598-2-8:1997 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. b) Durch die Änderung A2 wurden geändert: - 8.1: Der Anwendungsbereich wurde überarbeitet und auf die allgemeine Verwendung elektrischer Lichtquellen erweitert. - 8.2: Die allgemeinen Prüfanforderungen wurden redaktionell überarbeitet und in zwei Unterabschnitte aufgeteilt. - 8.3: Die Begriffe wurden hinsichtlich der möglichen Anschlussarten für die Netzanschlussleitung neu definiert und der Begriff "geschlossene Handleuchte" wurde hinzugefügt - 8.4: Handleuchten wurden als Leuchten für rauen Betrieb der Einteilung zugeordnet. - 8.5: Die Anforderungen an die Aufschriften wurden bezüglich Leuchten für rauen Betrieb und Handleuchten mit auswechselbaren Lampen und Anschlussart Typ X ergänzt. - 8.6: Die Anforderungen an Schutzvorrichtungen wurden überarbeitet. - 8.10.2: Die Anforderungen an flexible Anschlussleitungen wurden auf gummi-isolierte Leitungen eingeschränkt und die bisherige gemeinsame Abänderung wurde von CENELEC zurückgezogen. - 8.12.3: Die Anforderungen von Teilen aus Naturgummi, die nicht dem Erhalt des Schutzes dienen, wurden neu formuliert.