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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In der Norm sind Anforderungen an Lichtketten zur Verwendung in Innenräumen oder im Freien festgelegt für in Reihe oder parallel geschaltete oder eine Kombination aus in Reihe und parallel geschalteten Glühlampen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 250 V.
Die Norm gilt in Verbindung mit den Hauptabschnitten von DIN EN 60598-1 (VDE 0711 Teil 1), auf die Bezug genommen wird.
Mit der Änderung A2 wurden Prüfanforderungen von Lichtketten mit nicht genormten Lampen (z. B. Lampen mit Stecksockel) aufgenommen.
Für die Norm ist das UK 521.4 "Leuchten" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60598-2-20/A1 Berichtigung 1:1999-08; VDE 0711-2-20/A1 Berichtigung 1:1999-08 , DIN EN 60598-2-20/A1:1998-12; VDE 0711-2-20/A1:1998-12 , DIN EN 60598-2-20:1998-07; VDE 0711-2-20:1998-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60598-2-20:2015-10; VDE 0711-2-20:2015-10 , DIN EN 60598-2-20:2011-01; VDE 0711-2-20:2011-01 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 60598-2-20 Berichtigung 1:2004-12; VDE 0711-2-20 Berichtigung 1:2004-12 .
Gegenüber DIN EN 60598-2-20 (VDE 0711 Teil 2-20):1998-07, DIN EN 60598-2-20/A1 (VDE 0711 Teil 2 20/A1): 1998-12 und DIN EN 60598-2-20/A1 Berichtigung 1 (VDE 0711 Teil 2-20/A1 Berichtigung 1):1999-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a)Die bei IEC erschienene Änderung A2:2002 zur IEC 60598-2-20:1996, die inzwischen als Änderung A2:2004 zur EN 60598-2-20:1997 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. b)Durch die Änderung A2 wurden geändert: -20.1: Anwendungsbereich auf eine Kombination aus in Reihe und parallel geschalteten Glühlampen erweitert und Lichtketten mit nicht genormten Lampen in die Prüfanforderungen mit einbezogen. -20.1.1: Normative Verweisungen ergänzt. -20.3.1: Begriff für "Lichtkette" neu festgelegt. -20.4: F-Kennzeichnung und Warnhinweis für die Montage von Lichtketten auf normal entflammbaren Oberflächen ausgeschlossen. -20.5: Anforderungen an die Aufschriften komplett überarbeitet. -20.6.12 und 20.6.13: Anforderungen an Lampen mit Stecksockel hinzugefügt. -20.6.15 und 20.6.16: Anforderungen an die Festigkeit von Lampenkolben von parallel geschalteten, nicht genormten oder nicht auswechselbaren Lampen und an elektronische Steuereinrichtungen festgelegt. -Literaturhinweis ergänzt.