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Der Teil 2-18 der DIN EN 60598 enthält Anforderungen an ortsfeste Leuchten mit Glühlampen für die Verwendung im oder in Berührung mit Wasser, zum Beispiel für Schwimmbecken, Springbrunnen, Planschbecken und Gartenteiche. Der Teil 2-18 der DIN EN 60598 gilt nicht für Leuchten, die nicht mit Wasser in Berührung sind (zum Beispiel wenn sie hinter einer von der Leuchte unabhängigen Glasscheibe angebracht sind) oder Handleuchten oder ortsveränderliche Leuchten. Er gilt in Verbindung mit den Hauptabschnitten von DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1), auf die Bezug genommen wird. Elektrische Errichtungsbestimmungen für Schwimmbecken werden in DIN VDE 0100-702 (VDE 0100-702) "Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-702: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen" beschrieben. Zuständig ist das DKE/UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60598-2-18 Berichtigung 1:2008-10; VDE 0711-218 Berichtigung 1:2008-10 , DIN EN 60598-2-18:1996-03; VDE 0711-218:1996-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 60598-2-18:2023-04; VDE 0711-2-18:2023-04 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 60598-2-18 Berichtigung 1:2013-08; VDE 0711-2-18 Berichtigung 1:2013-08 .
Gegenüber DIN EN 60598-2-18 (VDE 0711-218):1996-03 und DIN EN 60598-2-18 Berichtigung 1 (VDE 0711-218 Berichtigung 1):2008-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Text der Internationalen Norm IEC 60598-2-18:1993/A1:2011 wurde vom CENELEC ohne irgendeine Abänderung als eine Europäische Norm angenommen. Die bei IEC erschienene Änderung A1:2011 zur IEC 60598-2-18:1993, die inzwischen als Änderung A1:2012 zur EN 60598-2-18:1994 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. b) Durch die Änderung A1 wurden geändert: -18.4.1: "12 V" wurde ersetzt durch "12 V AC oder 30 V DC (welligkeitsfreie Gleichspannung)". -18.5.2: Der Verweis auf IEC 60742 wurde ersetzt durch einen Verweis auf die Reihe IEC 61558. -18.10.3: Die Anforderungen an den Nennquerschnitt von äußeren Leitungen wurden überarbeitet.