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Dieser Teil 2 von IEC 60598 legt Anforderungen für Bodeneinbauleuchten fest, die elektrische Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 1 000 V enthalten. Die Leuchten sind zum Einsatz in Innenraumanlagen oder in Anlagen im Freien bestimmt, wie zum Beispiel in Gärten, Höfen, Fahrbahnen, Parkplätzen, Radwegen, Fußwegen, Fußgängerzonen, Schwimmbädern außerhalb der Bereiche für SELV, Kindergärten und ähnlichen Anwendungen. Dieser Teil gilt nicht für Bodeneinbauleuchten in motorisierten Straßen und Flugplätzen, die bereits in IEC 61827 festgelegt sind. Zuständig ist das DKE/UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60598-2-13 Berichtigung 1:2007-04; VDE 0711-2-13 Berichtigung 1:2007-04 , DIN EN 60598-2-13:2007-02; VDE 0711-2-13:2007-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60598-2-13:2017-04; VDE 0711-2-13:2017-04 .
Gegenüber DIN EN 60598-2-13 (VDE 0711-2-13):2007-02 und DIN EN 60598-2-13 Berichtigung 1 (VDE 0711-2-13 Berichtigung 1):2007-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die bei IEC erschienene Änderung A1:2011 zur IEC 60598-2-13:2006, die inzwischen als Änderung A1:2012 zur EN 60598-2-13:2006 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. b) In 13.6.1 wurde die Beschreibung der Prüfung der "Widerstandsfähigkeit bei statischer Belastung" modifiziert. c) In Bild 2 wurden die Angaben zum Prüfstempel entsprechend angepasst.