Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
In der Norm sind die Anforderungen an ortsveränderliche Leuchten für Kinder festgelegt, die für die Verwendung mit Glühlampen oder einseitig gesockelten Leuchtstofflampen zum Betrieb an einer Versorgungsspannung bis einschließlich 250 V bestimmt sind.
Die Norm gilt in Verbindung mit den Hauptabschnitten von DIN EN 60598-1 (VDE 0711 Teil 1), auf die Bezug genommen wird.
Die Norm gilt nicht für
Für die Norm ist das UK 521.4 "Leuchten" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60598-2-10/A2:1995-12; VDE 0711-210/A1:1995-12 , DIN VDE 0711-210:1991-10; VDE 0711-210:1991-10 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 60598-2-10 Berichtigung 1:2005-11; VDE 0711-2-10 Berichtigung 1:2005-11 .
Gegenüber DIN VDE 0711-210 (VDE 0711 Teil 210):1991-10 und DIN EN 60598-2-10/A2 (VDE 0711 Teil 210/A1):1995-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Normtitel wurde geändert und der Normtext komplett überarbeitet. b) 10.1.1: In den Anwendungsbereich wurden einseitig gesockelte Leuchtstofflampen zum Betrieb an einer Versorgungsspannung bis 250 V aufgenommen und es wurde genauer abgegrenzt, für welche Leuchten die Norm nicht anwendbar ist. c) 10.1.2: Normative Verweisungen wurden hinzugefügt. d) 10.3: Der Begriff "ortsveränderliche Leuchte für Kinder" wurde neu definiert und die Begriffe für "Kinder" und "abnehmbares Einzelteil" wurden ergänzt. e) 10.4: Die Anforderungen an Leuchten der Schutzklasse II wurden ergänzt. Stecker-Transformatoren/Konverter müssen nun dauerhaft mit der Leuchte mit Schutzklasse III isolierten Teilen verbunden sein. f) 10.5: Der Text wurde komplett überarbeitet und die Anforderungen an die Aufschriften von Leuchten der Schutzklasse III wurden hinzugefügt. g) 10.6: Zusätzliche Anforderungen an kleine abnehmbare Einzelteile, Schalter und gegen die Berührbarkeit von heißen Teilen wurden aufgenommen. h) 10.12: Es wurden Temperaturgrenzwerte für berührbare Teile festgelegt. i) 10.15: Anforderungen an die Feuerbeständigkeit von verwendeten Textilien wurden ergänzt.