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Dieser Teil 1 der Internationalen Norm IEC 60598 legt allgemeine Anforderungen für Leuchten fest, die elektrische Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis einschließlich 1 000 V enthalten. Die Anforderungen und die dazugehörigen Prüfungen dieser Norm gelten für: Einteilung, Aufschriften, mechanischen und elektrischen Aufbau und für die photobiologische Sicherheit. Jeder Hauptabschnitt dieses Teiles 1 gilt zusammen mit diesem Hauptabschnitt 0 und den anderen zutreffenden Hauptabschnitten, auf die Bezug genommen wird. Jeder Teil von IEC 60598-2 beschreibt die Anforderungen an eine besondere Leuchtenart oder eine Gruppe von Leuchten zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 1 000 V. Diese Teile werden getrennt veröffentlicht, um deren Überarbeitung zu erleichtern. Ebenso werden weitere Hauptabschnitte hinzugefügt, wenn dafür Bedarf festgestellt wird. Die Darstellung photometrischer Daten von Leuchten wird von der Internationalen Beleuchtungskommission (CIE) bearbeitet und ist daher nicht in diesem Teil 1 enthalten. Für Leuchten mit eingebauten Startgeräten, deren Nenn-Startspannungsimpulse die in Tabelle 11.2 aufgeführten nicht überschreiten, sind in diesem Teil 1 Anforderungen enthalten. Die Anforderungen gelten für Leuchten, bei denen die Startgeräte in den Vorschaltgeräten eingebaut sind, und für Leuchten, bei denen die Startgeräte getrennt von den Vorschaltgeräten angeordnet sind. Für Leuchten, bei denen die Startgeräte in den Lampen eingebaut sind, sind Anforderungen in Vorbereitung. Anforderungen für Semi-Leuchten sind in diesem Teil 1 enthalten. Im Allgemeinen behandelt dieser Teil 1 die Sicherheitsanforderungen an Leuchten. Der Zweck dieses Teiles 1 ist es, einen Grundstock an Anforderungen und Prüfungen festzulegen, die für die meisten Leuchtenarten im Allgemeinen anwendbar sind und auf die in den Einzelbestimmungen von IEC 60598-2 jeweils zurückgegriffen wird. Dieser Teil 1 ist somit nicht als eine Bestimmung an sich für irgendeine Leuchtenart zu verstehen. Sein Inhalt gilt vielmehr nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teil von IEC 60598-2 für die dort im Einzelnen genannten Leuchtenarten. Die Teile von IEC 60598-2 nehmen Bezug auf die Hauptabschnitte von Teil 1 und legen jeweils fest, inwieweit der Hauptabschnitt gilt und in welcher Reihenfolge die Prüfungen durchgeführt werden müssen. Die Hauptabschnitte von Teil 2 enthalten darüber hinaus - falls erforderlich - auch zusätzliche Anforderungen. Zuständig ist das DKE/UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60598-1 Berichtigung 1:2016-04; VDE 0711-1 Berichtigung 1:2016-04 , DIN EN 60598-1:2015-10; VDE 0711-1:2015-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 60598-1:2022-03; VDE 0711-1:2022-03 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 60598-1 Berichtigung 1:2019-09; VDE 0711-1 Berichtigung 1:2019-09 .
Gegenüber DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1):2015-10 und DIN EN 60598-1 Berichtigung 1 (VDE 0711-1 Berichtigung 1):2016-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an die Konstruktion von LED-Leuchten wurden ergänzt; b) Anforderungen an die photobiologische Sicherheit wurden hinzugefügt bzw. ausgeweitet; c) Anforderungen an die Isolation zwischen verschiedenen Schaltungen wurden präzisiert; d) Kriech- und Luftstrecken für Hochfrequenz (> 30 kHz) und Impulsspannungen wurden ergänzt; e) Weitere allgemeine Aktualisierungen und Verbesserungen wurden eingearbeitet.