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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 60432-3:2009-01

VDE 0715-11:2009-01

Glühlampen - Sicherheitsanforderungen - Teil 3: Halogen-Glühlampen (Fahrzeuglampen ausgenommen) (IEC 60432-3:2002 + A1:2005 + A2:2008); Deutsche Fassung EN 60432-3:2003 + A1:2005 + A2:2008

Englischer Titel
Incandescent lamps - Safety specifications - Part 3: Tungsten-halogen lamps (non-vehicle) (IEC 60432-3:2002 + A1:2005 + A2:2008); German version EN 60432-3:2003 + A1:2005 + A2:2008
Ausgabedatum
2009-01
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
38

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Einführungsbeitrag

In der Norm sind die Sicherheitsanforderungen von einseitig und zweiseitig gesockelten Halogen-Glühlampen festgelegt, die Bemessungsspannungen von bis zu 250 V aufweisen und für folgende Anwendungen vorgesehen sind:

  • Projektion (einschließlich Film- und Stehbildprojektion)
  • Photoaufnahme (einschließlich Studio)
  • Flutlicht
  • Spezielle Anwendungen
  • Allgemeine Anwendungen
  • Bühnenbeleuchtung.

Die Norm gilt nicht für einseitig gesockelte Halogen-Glühlampen für allgemeine Anwendungen nach DIN EN 60432-2 (VDE 0715-2) "Glühlampen - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Halogen-Glühlampen für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Beleuchtungszwecke", die als Ersatz für konventionelle Glühlampen verwendet werden.

Für die Norm ist das DKE/UK 521.1 "Elektrische Lampen" zuständig.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 60432-3 (VDE 0715-11):2005-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die bei IEC erschienene Änderung A2:2008 zur IEC 60432-3:2002, die inzwischen als Änderung A2:2008 zur EN 60432-3:2003 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. b) Durch die Änderung A2 wurden geändert: - 1.2: Die normative Verweisung auf IEC 60432-1 wurde vom Literaturverzeichnis nach 1.2 verschoben. - 1.3.26: Der neue Begriff "Durchschlag" wurde hinzugefügt. - 2.1: Für die Anwendung dieser Norm wurden die Spannungskennzeichnungen von Halogen-Glühlampen nach IEC 60357 eingeführt. - 2.2.2: In der Anmerkung 2 wurde darauf hingewiesen, dass in Nordamerika die unmittelbare Lampenumhüllung oder der Karton von "self-shielded"-Lampen anstelle des Bildzeichens nach A.2 auch mit einem schriftlichen Hinweis gekennzeichnet werden darf. - 2.3.1: Es wurde festgelegt, dass die Sockel G9, GU10 oder GZ10 nur für "self-shielded"-Lampen verwendet werden dürfen. - 2.6: Die Anforderungen an die Sicherheit am Lebensdauerende von "self-shielded"-Lampen mit Bemessungsspannungen des Bereichs B oder C wurden überarbeitet. - Tabelle 1 wurde hinsichtlich des Stichprobenumfangs zur Sicherheit am Lebensdauerende von Lampen und des Betriebs bis zum Ausfall überarbeitet. - Tabelle C.4 mit den Anforderungen an die maximalen Sockelstift-Temperaturen wurde redaktionell überarbeitet. - Anhang D: Die Übereinstimmungsbedingungen bei Bauartprüfungen hinsichtlich der induzierten Lampenausfallprüfung und des Betriebs bis zum Ausfall wurden festgelegt. - Anhang F: Das Prüfverfahren zur induzierten Lampenausfallprüfung wurde komplett überarbeitet und es wurden zusätzliche Anforderungen an Lampen mit Sockel G9 und Spannungskennzeichnung C festgelegt. - Anhang ZA: Die normative Verweisung auf EN 60432-1:2000 wurde von CENELEC ergänzt.

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