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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 60335-2-9:2004-11

VDE 0700-9:2004-11

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-9: Besondere Anforderungen für Grillgeräte, Brotröster und ähnliche ortsveränderliche Kochgeräte (IEC 60335-2-9:2002, modifiziert + A1:2004); Deutsche Fassung EN 60335-2-9:2003 + A1:2004

Englischer Titel
Household and similar electrical appliances - Safety - Part 2-9: Particular requirements for grills, toasters and similar portable cooking appliances (IEC 60335-2-9:2002, modified + A1:2004); German version EN 60335-2-9:2003 + A1:2004
Ausgabedatum
2004-11
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
35

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2004-11
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Deutsch
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Einführungsbeitrag

DIN EN 60335-2-9 (VDE 0700 Teil 9):
Normungsgegenstand ist die Sicherheit von elektrischen ortsveränderlichen Geräten für den Hausgebrauch, die mit einer Garfunktion ausgestattet sind.
Mit der eingearbeiteten Änderung A1 sind Anforderungen für Brotbackautomaten und Geräte zur Verwendung im Freien aufgenommen worden.
Für die Norm ist das UK 511.10 "Wärme-Kleingeräte" zuständig.
DIN EN 60335-2-9/A2 (VDE 0700 Teil 9/A41) (Entwurf):
Normungsgegenstand des Norm-Entwurfs ist die Sicherheit von elektrischen ortsveränderlichen Geräten für den Hausgebrauch, die mit einer Garfunktion wie z. B. Backen, Braten und Grillen ausgestattet sind, und deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt.
Behandelt werden außerdem die Kennzeichnung berührbarer Oberflächen, die während des Betriebs heiß werden können, und das Verbot, die Geräte über eine externe Zeitschaltuhr oder ein externes Fernwirksystem zu betreiben. Weiterhin werden redaktionelle Fehler in der englischen Fassung korrigiert.
Für den Norm-Entwurf ist das UK 511.10 "Wärme-Kleingeräte" zuständig.
DIN EN 60335-2-17/A1 (VDE 0700 Teil 17/A32) (Entwurf):
Behandelt wird die Sicherheit von elektrischen Wärmezudecken, Wärmeunterbetten, Heizkissen und ähnlichen schmiegsamen Wärmegeräten, die das Bett oder den menschlichen Körper erwärmen, für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt.
Mit dem Norm-Entwurf werden Anforderungen für beheizte Kleidungsstücke aufgenommen.
Für den Norm-Entwurf ist das UK 511.9 "Schmiegsame Wärmegeräte" zuständig.
DIN EN 60335-2-59/A1 (VDE 0700 Teil 59/A33) (Entwurf):
Der Norm-Entwurf gilt für die Sicherheit elektrischer Insektenvernichter für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt.
In Abschnitt 32 wird die "Ultraviolett-Wirkungsfunktion" durch "Wichtungsfaktoren" ersetzt.
Für den Norm-Entwurf ist das K 511 "Sicherheit elektrischer Hausgeräte" zuständig.
DIN EN 60335-2-73/A1 (VDE 0700 Teil 73/A32) (Entwurf):
In dem Norm-Entwurf wird die Sicherheit elektrischer ortsfester Heizeinsätze für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke behandelt, die zur Installation in einem zur Atmosphäre hin offenen Wasserbehälter zum Erhitzen von Wasser auf eine Temperatur unterhalb seines Siedepunktes bestimmt sind. Die Bemessungsspannung beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasen-Heizeinsätze und 480 V für andere Heizeinsätze.
Mit dem Norm-Entwurf wird der Anwendungsbereich auf Anwendungen in Wasserbehältern beschränkt, die zur Atmosphäre hin offen sind. Für die Verwendung in geschlossenen Wasserbehältern gilt künftig nur DIN VDE 0700-253 (VDE 0700 Teil 253).
Für den Norm-Entwurf ist das UK 511.3 "Ortsfeste Wassererwärmer" zuständig.
DIN EN 60335-2-106 (VDE 0700 Teil 106) (Entwurf):
Der Norm-Entwurf gilt für die Sicherheit von elektrischen Heizsystemen unter Teppichen, die in oder unter dem Fußbodenbelag eingebaut werden, um den Raum zu beheizen, in dem sie sich befinden, und deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt.
Der Norm-Entwurf grenzt im Gegensatz zum vorausgegangenen Norm-Entwurf den Anwendungsbereich des Teils 106 genauer vom Anwendungsbereich des Teils 96 ab. Verschiedene Prüfungen werden ausführlicher beschrieben.
Für den Norm-Entwurf ist das UK 511.9 "Schmiegsame Wärmegeräte" zuständig.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 60335-2-9 (VDE 0700 Teil 9):2004-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen für Brotbackautomaten und Geräte zur Verwendung im Freien werden aufgenommen.

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