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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Durch die in die Europäische Norm EN 60335-2-29:2004 eingearbeitete CENELEC-Änderung A11:2018 wurde der Abschnitt 1 "Anwendungsbereich" geändert und der Anhang ZZ ergänzt. Diese Norm gilt für die Sicherheit von Batterieladegeräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, die Sicherheitskleinspannung liefern und deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt. Anforderungen an Batterieladegeräte für die Benutzung durch Kinder von mindestens acht Jahren ohne Aufsicht sind im Anhang AA der Norm enthalten. Nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Batterieladegeräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können wie zum Beispiel Geräte, die zur Verwendung in Garagen, Läden, gewerblichen Betrieben und in der Landwirtschaft bestimmt sind, fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm. Zuständig ist das DKE/K 511 "Sicherheit elektrischer Hausgeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60335-2-29:2010-11; VDE 0700-29:2010-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60335-2-29:2023-05; VDE 0700-29:2023-05 .
Gegenüber DIN EN 60335-2-29 (VDE 0700-29):2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Diese Norm enthält den Text der CENELEC-Änderung A11:2018 zur EN 60335-2-29:2004. b) Die Änderung A11 ergänzt oder ändert den entsprechenden Abschnitt der EN 60335-1:2012 sowie den Abschnitt 1 "Anwendungsbereich" der EN 60335-2-29:2004 und deren Änderung A2:2010 bezüglich "schutzbedürftiger Personen", "Kinder", "junger Kinder" und "sehr junger Kinder".