Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
DIN EN 60335-2-28 (VDE 0700 Teil 28):
In der Norm wird die Sicherheit von elektrischen Nähmaschinen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke behandelt, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt.
Overlock-Nähmaschinen und Elektro-Ausrüstungen fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm.
DIN EN 60335-2-31 (VDE 0700 Teil 31):
Die Norm gilt für die Sicherheit elektrischer Dunstabzugshauben, die zur Anbringung oberhalb von Herden für den Hausgebrauch, Kochmulden und ähnlichen Kochgeräten vorgesehen sind und deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt.
DIN EN 60335-2-32 (VDE 0700 Teil 32):
Die Norm gilt für die Sicherheit elektrisch betriebener Massagegeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung für Einphasengeräte nicht mehr als 250 V und für andere Geräte 480 V beträgt.
Beispiele von Geräten, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, sind Massagegeräte zur Benutzung unter den Füßen, handgehaltene Massagegeräte, Massagebetten, Massagegürtel, Massagestühle und Massagekissen.
Die Normen sind in Verbindung mit DIN EN 60335-1 (VDE 0700 Teil 1):2003-07 gültig.
Für die Normen ist das UK 511.11 "Motorische Geräte" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60335-2-28:1997-09; VDE 0700-28:1997-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60335-2-28:2009-02; VDE 0700-28:2009-02 , DIN EN 60335-2-28:2019-05; VDE 0700-28:2019-05 .
Gegenüber DIN EN 60335-2-28 (VDE 0700 Teil 28):1997-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a)Übernahme der von CENELEC mit gemeinsamen Abänderung als Europäische Norm angenommenen 4. Ausgabe der IEC 60335-2-28:2002 und b)Anpassung an die 4. Ausgabe der IEC 60335-1:2001, die von CENELEC am 2002-07-02 mit gemeinsamen Abänderungen als 3. Ausgabe EN 60335-1 angenommen wurde. Wesentliche Änderungen sind: 1)geänderte Gliederung, der Abschnitt 14 "Transiente Überspannungen" und der Anhang A "Stückprüfungen" wurden z. B. neu aufgenommen, 2)Angleichung des Abschnitts 29 "Luftstrecken, Kriechstrecken und feste Isolierung" an die Anforderungen aus der Isolationskoordination, 3)Überarbeitung der Prüfungen hinsichtlich Brandgefahren im Abschnitt 30 "Wärme- und Feuerbeständigkeit".