Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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DIN EN 60335-2-27 (VDE 0700 Teil 27):
In der Norm wird die Sicherheit von elektrischen Geräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke behandelt, in die Strahler eingebaut sind, um die Haut mit Ultraviolett- oder Infrarotstrahlung zu bestrahlen, wobei die Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt.
DIN EN 60335-2-59 (VDE 0700 Teil 59):
In der Norm wird die Sicherheit elektrischer Insektenvernichter für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessung nicht mehr als 250 V beträgt, behandelt. In den Geräten werden Insekten durch Hochspannung abgetötet.
Die Normen wurden der Neuausgabe von EN 60335-1 angepasst, deren Abschnitte 29 und 30 grundlegend überarbeitet wurden.
Für die Normen ist das K 511 "Sicherheit elektrischer Hausgeräte" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60335-2-27:2001-05; VDE 0700-27:2001-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60335-2-27:2014-06; VDE 0700-27:2014-06 , DIN EN 60335-2-27:2009-04; VDE 0700-27:2009-04 , DIN EN 60335-2-27:2011-03; VDE 0700-27:2011-03 .
Gegenüber DIN EN 60335-2-27 (VDE 0700 Teil 27):2001-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Gliederung geändert. b) Anpassung an die Neuausgabe EN 60335-1:2002 und Übernahme der Neuausgabe EN 60335 2 27:2003. Bei EN 60335-1:2002 wurden die folgenden Änderungen durchgeführt: - Der bisherige Anhang A "Normative Verweisungen" wurde zum Abschnitt 2. Dadurch wurden die bisherigen Abschnitte 2 "Begriffe", 3 "Allgemeine Anforderungen" und 4 "Allgemeine Prüfbedingungen" entsprechend verschoben. - Abschnitt 14 "Transiente Überspannungen" wurde neu aufgenommen. - Anhang A "Stückprüfungen" wurde neu aufgenommen. - Die Anhänge und die Bilder wurden überarbeitet. - In Abschnitt 29 wurden neuere Erkenntnisse der Isolationskoordination berücksichtigt. - Beim Abschnitt 30 wurden europäische und internationale Prüfverfahren und -abfolgen aneinander angeglichen. c) Änderung des Titels.