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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm behandelt die Sicherheit von elektrischen Geräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke mit Strahlern zur Bestrahlung der Haut mit optischer Strahlung (Wellenlänge 100 nm bis 1 mm), wobei deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Geräte wie zum Beispiel Geräte für die Anwendung in Sonnenstudios, Schönheitssalons und ähnlichen Räumlichkeiten, gehören auch zum Anwendungsbereich dieser Norm. Diese Norm behandelt, soweit anwendbar, die üblichen Gefährdungen die von Geräten ausgehen, die von Personen in Sonnenstudios, Schönheitssalons und ähnlichen Einrichtungen oder zu Hause benutzen werden. Der Benutzung der Geräte durch Kinder wird ausgeschlossen. Durch die in die EN 60335-2-27:2013 eingearbeiteten Änderungen A1:2020 + A2:2020 werden wesentliche Abschnitt der EN 60335-2-27:2013 geändert, ergänzt oder ersetzt. Diese konsolidierte Fassung stellt daher eine technische Überarbeitung der DIN EN 60335-2-27 (VDE 0700-27):2014-06 dar. Beispiele einiger wesentlicher technischer Änderungen sind: - Die Änderung A1:2012-11 zur IEC 60335-2-27:2009, die als EN 60335-2-27:2013/A1:2020-04 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. - Die Änderung A2:2015-04 zur IEC 60335-2-27:2009, die als EN 60335-2-27:2013/A2:2020-04 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. - Im Titel der Norm "Ultraviolett- und Infrarotstrahlung" durch "optische Strahlung" ersetzt. - Anpassungen in der Definition der Wellenlängen und Bestrahlungsstärke vorgenommen. - Geräte, die den Anwender komplett umschließen, müssen nun auch von Außen zu öffnen sein. - Erweiterung des Anwendungsbereichs von Hautbehandlungsgeräten mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung zu Hautbehandlungsgeräten, die alle Formen optischer Strahlung verwenden. - Definition und Kennzeichnungsanforderungen für Schutzbrillen eingeführt. - Im Anhang EE drei Tabellen mit Bestrahlungsgrenzwerten verschiedener Länderregionen eingefügt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60335-2-27:2014-06; VDE 0700-27:2014-06 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 60335-2-27 Berichtigung 1:2022-07; VDE 0700-27 Berichtigung 1:2022-07 .
Gegenüber DIN EN 60335-2-27 (VDE 0700-27):2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Änderung A1:2012-11 zur IEC 60335-2-27:2009, die als EN 60335-2-27:2013/A1:2020-04 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. b) Die Änderung A2:2015-04 zur IEC 60335-2-27:2009, die als EN 60335-2-27:2013/A2:2020-04 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. c) Im Titel der Norm „Ultraviolett- und Infrarotstrahlung“ durch „optische Strahlung“ ersetzt. d) Anpassungen in der Definition der Wellenlängen und Bestrahlungsstärke vorgenommen. e) Geräte, die den Anwender komplett umschließen, müssen nun auch von Außen zu öffnen sein. f) Erweiterung des Anwendungsbereichs von Hautbehandlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung zu Hautbehandlungsgeräte die alle Formen optischer Strahlung verwenden. g) Definition und Kennzeichnungsanforderungen für Schutzbrillen eingeführt. h) Im Anhang EE drei Tabellen mit Bestrahlungsgrenzwerten verschiedener Länderregionen eingefügt.