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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm gilt für die Sicherheit der nachfolgend aufgeführten Geräte, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte, 480 V für andere Geräte und 24 V für batteriebetriebene Gleichstromgeräte beträgt. - Kühl-/Gefriergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke; - Eisbereiter mit eingebautem Motorverdichter und Eisbereiter, die zum Einbau in Gefrierfächer vorgesehen sind; - Kühl-/Gefriergeräte und Eisbereiter für Camping, Reisemobile und für Boote für den Freizeitbedarf. Die Geräte können netz-, batteriebetrieben oder sowohl netz- als auch batteriebetrieben sein. Diese Norm gilt auch für die Sicherheit von Speiseeisbereitern für den Hausgebrauch, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Darüber hinaus behandelt sie Geräte nach dem Verdichterprinzip für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, die brennbare Kältemittel verwenden. Zum Anwendungsbereich dieser Norm gehören auch Kühl-/Gefriergeräte, die nicht für den normalen Hausgebrauch vorgesehen sind, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können wie zum Beispiel - Kühl-/Gefriergeräte, die in Personalküchenbereichen von Geschäften, Büros und anderen Arbeitsbereichen verwendet werden, - Kühl-/Gefriergeräte, die in der Landwirtschaft und von Gästen in Hotels, Motels und anderen Unterkünften benutzt werden, - Kühl-/Gefriergeräte, die in Frühstückspensionen benutzt werden, - Kühl-/Gefriergeräte, die beim Catering und ähnlichem Großhandelseinsatz verwendet werden. Zuständig ist das UK 511.5 "Geräte mit kältetechnischen Systemen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60335-2-24:2007-11; VDE 0700-24:2007-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60335-2-24:2019-11; VDE 0700-24:2019-11 .
Gegenüber DIN EN 60335-2-24 (VDE 0700-24):2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die 7. Ausgabe der IEC 60335-2-24:2010-02, die inzwischen als EN 60335-2-24:2010-04 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. b) Anpassung des Textes an EN 60335-1 und ihrer Änderungen 1, 2, 11, 12 und 13; c) Verdeutlichung des Begriffs "Hausgebrauch und ähnliche Zwecke" (Abschnitte 1, 7.12); d) Aktualisierung der Kennzeichnungsanforderungen für Anschlussklemmen von batteriebetriebenen Geräten (Abschnitte 7.6, 7.101); e) Einarbeitung von Anforderungen für Geräte mit transkritischen Kühl-/Gefriersystemen (Abschnitte 3.112, 3.113, 3.114, 3.115, 3.116, 7.1, 7.6, 7.12.1, 22.103, 24.1.4, 24.102); f) Einarbeitung einer erweiterten Biegeprüfung (Abschnitt 23.3); g) Einarbeitung von Anforderungen für Glasplatten (Abschnitt 22.116); h) Klarstellung der Prüfungen für Geräte die brennbare Kältemittel in ihren Kühlsystem verwenden (Abschnitt 22.107, Anhang DD).