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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von VDE 0170 gilt für elektrische Geräte mit Schutz durch ein Gehäuse und mit begrenzter Oberflächentemperatur zur Verwendung in explosionsfähigen Staubatmosphären. Er legt Anforderungen für Entwurf, Konstruktion und Prüfung von elektrischen Geräten und Ex-Bauteilen fest. Diese Norm ergänzt und verändert die allgemeinen Anforderungen in DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1). Soweit eine Anforderung der vorliegenden Norm in Widerspruch zu einer Anforderung in DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1) steht, hat die Anforderung der vorliegenden Norm den Vorrang. Diese Norm gilt nicht für die Stäube von Explosivstoffen, die keinen atmosphärischen Sauerstoff zur Verbrennung benötigen, oder für pyrophore Stoffe. Diese Norm ist nicht anwendbar für elektrische Geräte und EX-Komponenten zur Verwendung in Grubenbauen, die durch Schlagwetter gefährdet sind; sie berücksichtigt auch keine Gefahren in oberirdischen Bergwerksanlagen, die durch Schlagwettergas und/oder brennbaren Staub gefährdet sind. Diese Norm berücksichtigt keine Risiken, die sich aus der Abgabe brennbarer oder giftiger Gase aus dem Staub ergeben können. Die Verwendung von elektrischen Geräten in Bereichen, die sowohl brennbare Stäube wie auch explosionsfähige Gase - ob gleichzeitig oder getrennt - enthalten können, kann zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordern. Wenn das elektrische Gerät gegen andere Umgebungsbedingungen - zum Beispiel gegen das Eindringen von Wasser oder gegen Korrosion - geschützt sein soll, dann können zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Die angewendete Schutzmaßnahme darf die Eignung des Gehäuses nicht nachteilig beeinflussen. Zuständig ist das DKE/K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60079-31:2010-07; VDE 0170-15-1:2010-07 .
Gegenüber DIN EN 60079-31 (VDE 0170-15-1):2010-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in 4.3.2 wird nun für "ta" eine Anforderung hinzugefügt, um die Kennzeichnung der maximale Oberflächentemperatur auf die höhere, der entweder von den internen Bauteile produzierten oder der äußere Oberflächentemperatur erreichten, Temperatur zu basieren; b) für "ta"-Geräte, die ein betriebsmäßig Lichtbogen erzeugendes Teil beinhalten, wurden Anforderungen in 4.3.6 hinzugefügt, um ein zusätzliches (internes) Gehäuse um das Lichtbogen erzeugende Teil zu fordern; c) in 4.4.2 wurde eine Begrenzung der Überdruckprüfung auf Gehäuse, bei denen das Verrutschen der Dichtung nicht physisch verhindert werden kann, hinzugefügt; d) in 5.1.2 wurden Anforderungen an konische Gewindespalte ohne zusätzliche Dichtmittel oder Dichtungen hinzugefügt; e) in 5.2 wurden die Anforderungen für Kabel- und Leitungseinführungen für alle Schutzniveaus und Gruppen angeglichen, der einzige Unterschied ist nun der geforderte IP-Schutz; f) in 5.3.1 wurden Anforderungen für Durchgangsbohrungen hinzugefügt; g) in 5.3.2 werden nur noch 5 Gewindegänge für zylindrische Gewinde gefordert, wenn keine Dichtung verwendet wird; h) in 6.1.1.2 wurde eine Schlagfestigkeitsprüfung für innere Gehäuse für Schutzniveaus "ta" hinzugefügt; i) in 6.1.2 wurde die "Fehlertabelle" gestrichen und die Staubschichtdicke für die Thermische Prüfung für Zündschutzart "ta" reduziert.