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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von DIN EN 60079 (VDE 0170) beschreibt die Anforderungen, die Prüfung und Kennzeichnung von Geräten, die optische Strahlung aussenden und für den Gebrauch in explosionsfähigen Atmosphären vorgesehen sind. Bei der Überarbeitung dieser Norm wurde die bisherige Erfahrung in der praktischen Anwendung berücksichtigt und in Klarstellungen und Hilfestellungen für den Anwender umgesetzt. Diese Norm enthält Anforderungen, für Geräte mit Lichtwellenleitern und für optische Geräte einschließlich LED- und Lasergeräten mit einer optischen Strahlung im Wellenlängenbereich von 380 nm bis 10 µm. Im Anwendungsbereich sind zur Klarstellung ebenfalls Geräte aufgeführt, auf die diese Norm nicht angewendet werden soll (Ausschlussliste). Behandelt werden die folgenden Zündmechanismen: - Die optische Strahlung wird von Oberflächen oder Partikeln absorbiert, welche sich dadurch erwärmen und unter bestimmten Umständen eine Temperatur annehmen können, die eine umgebende explosionsfähige Atmosphäre zünden kann. - In seltenen Spezialfällen können der direkte laserinduzierte Durchschlag eines Gases im Brennpunkt eines starken Strahles und Erzeugung von Plasma oder einer Stoßwelle möglicherweise als Zündquelle wirken. Diese Prozesse können durch einen Feststoff begünstigt werden, der sich in der Nähe des Durchschlagpunktes befindet. Die Anforderungen gelten für Geräte, die für den Einsatz unter atmosphärischen Bedingungen vorgesehen sind. Zuständig ist das DKE/K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60079-28 Beiblatt 1:2014-09; VDE 0170-28 Beiblatt 1:2014-09 , DIN EN 60079-28:2007-10; VDE 0170-28:2007-10 .
Gegenüber DIN EN 60079-28 (VDE 0170-28):2007-10 und DIN EN 60079-28 Beiblatt 1 (VDE 0170-28 Beiblatt 1):2014-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Anwendungsbereich wurde erweitert, um Gruppe III und die EPLs Da, Db und Dc einzuschließen; b) Klarstellungen und Aufnahme einer Ausschlussliste für optische Strahlungsquellen im Anwendungsbereich; c) Überarbeitung der Begriffe, durch Löschen nicht verwendeter und Hinzufügen von neuen Begriffen; d) die Einführung einer Zündgefahrenbewertung wurde in Abschnitt 4 "Allgemeine Anforderungen" verschoben, eine Aussage für interne absorbierende Körper wurde dort aufgenommen und die Erklärung der EPL gelöscht; e) die Tabelle mit der Gegenüberstellung der Schutzarten für optische Strahlung und der erreichten EPL wurde von 5.5 in 5.1 verschoben; f) Veränderung der Struktur der Tabelle 2 und erweiterte Erläuterung in der Anmerkung, aber mit den gleichen Grenzwerten; g) Tabelle 3 wurde um Gruppe III erweitert; h) Bild 1 wurde zur besseren Anwendung durch Tabelle 4 ersetzt; i) detaillierte Anforderungen für die Messung der optischen Leistung wurden in 5.2.2.2 hinzugefügt; j) detaillierte Anforderungen an die Messung der optischen Bestrahlungsstärke wurden in 5.2.2.3 hinzugefügt; k) Vorschriften für die Beurteilung von optischen Impulsen für die Gruppe II wurde in 5.2.3.1, 5.2.3.2, 5.2.3.3 und 5.2.3.4 wesentlich detaillierter dargestellt; l) Vorschriften für die Beurteilung von optischen Impulsen für die Gruppen I und III in 5.2.3.5 hinzugefügt; m) bei der Zündprüfung in 5.2.4 wurden zwei Anmerkungen hinzugefügt; n) in 5.2.5 wurde der Titel geändert und der Wortlaut aus Gründen der Klarheit geändert in Leistungs-/ Energiebegrenzungs-Fehlerschutz; o) in 5.3.2 wurden für Strahlung im Inneren optischer Glasfaser oder Kabel Anforderungen für das Schutzkonzept "geschützt Strahlung op pr" hinzugefügt, z. B. eine Zugprüfung für optische Fasern oder Kabel; p) in 5.3.3, Strahlung innerhalb von Gehäusen, wurden Gehäuse IP6X, "p" oder "t", hinzugefügt; q) in 5.4, Optische Systeme mit Verriegelung bei Bruch des Lichtwellenleiters "op sh", wurde Tabelle 3 "Verfügbarkeit der optischen Verriegelung oder Zündrisikominderungsfaktor entsprechend dem EPL" gestrichen und ein Bild 1 "Optische Zündverzugszeiten und sichere Grenzkurve mit einem Sicherheitsfaktor von 2" eingefügt; r) die Struktur von Abschnitt 6 wurde redaktionell verändert, ohne Änderung der Anforderungen; s) in Abschnitt 7 "Kennzeichnung" wurden die von IEC 60079-0 geforderten Kennzeichnungen gelöscht; bei den Kennzeichnungsbeispielen wurden Beispiele für Kombination von "op" mit anderen Zündschutzarten hinzugefügt; t) für die Zündgefahrenbewertung in Anhang C wurde das Flussdiagramm in Bild C.1 zum besseren Verständnis modifiziert; u) der alte Anhang E zur Einführung der EPLs wurde gelöscht; im neuen Anhang E wurde ein Flussdiagramm zur Beurteilung der Pulse nach 5.2.3 eingefügt; v) relevante IEC-Publikationen wurden nach Abschnitt 2 verschoben.