Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Teil von IEC 60079 legt die allgemeinen Anforderungen an die Konstruktion, Prüfung und Kennzeichnung von elektrischen Geräten und Ex-Bauteilen fest, die für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Sofern nicht durch eine der Normen geändert, die diese Norm ergänzen, gilt, dass dieser Norm entsprechende elektrische Geräte für die Verwendung in Bereichen bestimmt sind, in denen unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen des Normalklimas eine Explosionsgefährdung hervorgerufen wird: - Temperatur -20 °C bis +60 °C, - Druck 80 kPa (0,8 bar) bis 110 kPa (1,1 bar) und - Luft mit normalem Sauerstoffgehalt, üblicherweise 21 % (V/V). Die Verwendung elektrischer Geräte in Bereichen, in denen andere als die oben aufgeführten atmosphärischen Bedingungen herrschen, erfordert eine besondere Betrachtung und kann zusätzliche Bewertungen und Prüfungen erforderlich machen. Zuständig ist das K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60079-0:2007-05; VDE 0170-1:2007-05 , DIN EN 61241-0:2007-07; VDE 0170-15-0:2007-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60079-0:2013-04; VDE 0170-1:2013-04 , DIN EN 60079-0:2014-06; VDE 0170-1:2014-06 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 60079-0 Berichtigung 1:2011-04; VDE 0170-1 Berichtigung 1:2011-04 .
Gegenüber DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1):2007-05 und DIN EN 61241-0 (VDE 0170-15-0):2007-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen für staubexplosionsgefährdete Bereiche aus IEC 61241 0 übertragen; b) Die Kennzeichnung der Gruppe "II" ohne weitere Angabe wird durch die Angaben "IIA", "IIB" und "IIC" ersetzt, weil viele Gehäuseanforderungen eine Angabe der spezifischen Unterteilung erfordern; c) Staubgruppen definiert als Gruppe IIIA, IIIB und IIIC; d) Einführung von Grenzwerten für elektromagnetische und Ultraschallstrahlung; e) Restbestand für Elektrostatik-Anforderungen aus IEC 60079-26 übertragen; f) Einführung von Geräteschutzniveaus (EPL); g) Ersatz des Begriffes "Betriebsmittel" durch "Gerät" (wenn erforderlich)