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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Sicherheitsnorm gilt für elektronische Geräte, die zur Stromversorgung aus dem Netz, aus einem Stromversorgungsgerät oder aus Batterien oder für Fernspeisung vorgesehen sind und die zum Empfang, zur Erzeugung, Aufnahme oder Wiedergabe von Ton-, Bild- und zugehörigen Signalen bestimmt sind. Sie gilt auch für Geräte, die dafür gebaut sind, ausschließlich in Verbindung mit vorstehend genannten Geräten benutzt zu werden. Die Norm betrifft hauptsächlich Geräte, die für den Heimgebrauch und ähnliche allgemeine Anwendung bestimmt sind, die aber auch in Räumlichkeiten allgemeiner Zusammenkünfte, wie zum Beispiel Schulen, Theater, Gottesdiensträume und Arbeitsplatz, verwendet werden können. Geräte für den professionellen Einsatz sind ebenfalls eingeschlossen, es sei denn, sie fallen ausdrücklich in den Anwendungsbereich anderer Normen.
In dieser Norm werden nur die Sicherheitsaspekte der vorgenannten Geräte behandelt, andere Eigenschaften, wie Aussehen oder Funktion, sind nicht betroffen.
Die als Änderung A11 von CENELEC eingeführten Abänderungen zu dieser Norm betreffen die Einführung des Begriffs "Tragbares Audiosystem" (2.2.Z1), die Überarbeitung des Abschnitts über ionisierende Strahlung (6.1) und Erweiterung um die Bedingungen für ein brauchbares Fernsehbild sowie die Einführung eines neuen Abschnitts über die Anforderungen und Messverfahren in Bezug auf die Widerstandsfähigkeit gegen die Entzündbarkeit von Fernsehgerätegehäusen durch äußere Einwirkungen von Kerzenflammen. Diese Anforderungen wurden vom CENELEC/TC 108X "Sicherheit elektronischer Einrichtungen in den Bereichen Audio/Video, Informationstechnik und Kommunikationstechnik" gegen die Stimme des Deutschen Nationalen Komitees eingebracht, obwohl auf internationaler Ebene die Diskussion über den Nutzen und die Notwendigkeit dieser Anforderungen noch nicht abgeschlossen ist.
Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium DKE/K 733 "Sicherheit für Geräte der Unterhaltungselektronik und verwandte Systeme" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60065:2006-12; VDE 0860:2006-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60065:2011-10; VDE 0860:2011-10 , DIN EN 60065:2015-11; VDE 0860:2015-11 , DIN EN 62368-1:2016-05; VDE 0868-1:2016-05 .
Gegenüber DIN EN 60065 (VDE 0860):2006-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Als Abschnitt 2.2.Z1 wurde der Begriff "Tragbares Audiosystem" aufgenommen. b) Der Text des Abschnitts 5.4.1 za) wurde geändert. c) Der Abschnitt 6.1 "Ionisierende Strahlung" wurde komplett überarbeitet. d) Abschnitt Z1 "Widerstandsfähigkeit gegen Entzündung durch Kerzenflammen" wurde hinzugefügt. ANMERKUNG Die im Abschnitt Z1 enthaltenen Anforderungen wurden vom CLC/TC 108X gegen die Stimme des Deutschen Nationalen Komitees in diese Norm eingebracht, obwohl auf internationaler Ebene die Diskussion über den Nutzen und die Notwendigkeit dieser Anforderungen noch nicht abgeschlossen ist. e) Die besonderen nationalen Bedingungen für Finnland, Norwegen und Schweden wurden dem Anhang ZB hinzugefügt. f) Das Corrigendum:2007 zu EN 60065:2002, das die bereits in die Vorgängerausgabe eingefügte Änderung der deutschen A-Abweichung bezüglich der Röntgenverordnung (Corrigendum:2006) und die Streichung der schwedischen A-Abweichung enthält, wurde in den Anhang ZC eingearbeitet.