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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 55035:2017, die die im Jahr 2016 veröffentlichte erste Ausgabe der Internationalen Norm CISPR 35 mit gemeinsamen europäischen Abänderungen übernimmt. Sie legt Grenzwerte und Prüfverfahren für die Störfestigkeit von Multimediageräten und -einrichtungen fest. Zu diesen gehören Einrichtungen der Informationstechnik, Audio- und Videogeräte, Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger und verwandte Geräte der Unterhaltungselektronik, Lichtsteuereinrichtungen für Unterhaltungszwecke sowie Kombinationen davon. Für die genannten Geräte beziehungsweise Einrichtungen gelten entsprechend ihren jeweiligen Anwendungsbereichen parallel auch noch die Internationalen Normen CISPR 20 und CISPR 24 beziehungsweise die Europäischen Normen EN 55020 und EN 55024, wobei vorgesehen ist, dass die EN 55020 und EN 55024 nach Ablauf einer Übergangsfrist außer Kraft gesetzt werden. Somit gilt - parallel zur vorliegenden Norm - für Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger und verwandte Geräte der Unterhaltungselektronik bis auf Weiteres auch noch die CISPR 20 beziehungsweise EN 55020 und für Einrichtungen der Informationstechnik (ITE) gilt bis auf Weiteres auch noch die CISPR 24 beziehungsweise EN 55024. Die Anforderungen der EN 55035:2017 dienen der Störfestigkeit der von ihr erfassten Geräte und Einrichtungen gegenüber Störgrößen, die über das Gehäuse sowie an den einzelnen Anschlüssen wie Stromversorgungsanschlüsse, analoge und digitale Datenanschlüsse, Anschlüsse für leitungsgebundene Netze, Antennenanschlüsse einwirken. Festlegungen aus den Internationalen Normen CISPR 20 und CISPR 24 sind in diese Norm eingeflossen. Der Hauptteil der Norm enthält die grundlegenden für die einzelnen Geräte beziehungsweise Einrichtungen geltenden Festlegungen, während die produktspezifischen Anforderungen in den entsprechenden normativen Anhängen untergebracht sind. Dies betrifft zum einen die anzuwendenden Prüfstörgrößen, die anschlussbezogen festgelegt werden, und zum anderen Festlegungen zur Prüfeinrichtung, zu den Prüfaufbauten, zu Prüfkonfigurationen und zu den Prüfverfahren, wobei auf die entsprechenden Grundnormen der Reihe IEC/EN 61000-4 verwiesen wird. Ferner werden im Hauptteil der Norm die allgemeinen Bewertungskriterien für das Betriebsverhalten festgelegt, die gelten, sofern keine produktspezifischen Bewertungskriterien in den entsprechenden Anhängen festgelegt sind. Entsprechend dem Charakter von Multimediageräten beziehungsweise -einrichtungen werden in den Anhängen funktionsspezifische Festlegungen definiert. Ein Multimediagerät beziehungsweise eine Multimediaeinrichtung kann über eine oder mehrere solcher Funktionen verfügen. Die Festlegungen in den Anhängen gelten für die: - Rundfunkempfangsfunktion, - Druckerfunktion, - Scan-Funktion, - Anzeige- und Ausgabefunktion, - musikalische Klangerzeugung, - Netzwerkfunktion, - Audioausgangsfunktion, - Telefonfunktion. Entsprechende Anwendungsbeispiele sind im Anhang K gegeben. Zusammen mit der im Januar 2012 bereits publizierten Internationalen Norm CISPR 32 stellt diese Norm einen Meilenstein dar bei der Anpassung der EMV-Festlegungen an den Trend der Verschmelzung unterschiedlicher Technologien im Bereich der Multimediageräte und -einrichtungen. Zuständig ist das DKE/UK 767.17 "EMV von Multimediageräten und -einrichtungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieser Artikel wurde geändert durch: DIN EN 55035/A11:2022-06; VDE 0878-35/A11:2022-06