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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm ist identisch mit der als Grundnorm bezeichneten Internationalen Norm CISPR 16-1-3:2003. CISPR 16-1-3:2003 + A1:2004 ist Teil der Internationalen Reihe CISPR 16, die ursprünglich aus vier Teilen bestand und mittlerweile in kleinere Einzelteile zerlegt wurde, um die Zitierbarkeit und Pflege der einzelnen Festlegungen zu vereinfachen. Eine Gegenüberstellung der Abschnitts-, Bild- und Tabellennummern in den alten und den korrespondierenden neuen Teilen der Reihe CISPR 16 ist als Einleitungstext enthalten.
Den EMV-Produktgremien wird empfohlen, die entsprechenden Festlegungen der Normenreihe CISPR 16 bzw. EN 55016 zu Messgeräten, -verfahren und zur Messunsicherheit bei ihren Festlegungen zur Messung von hochfrequenten Störaussendungen (Funkstörungen) zu beachten.
In der Norm sind die Anforderungen an Absorberzangen festgelegt, die zur Messung der hochfrequenten Störleistung im Frequenzbereich von 30 MHz bis 1 000 MHz für Prüflinge benutzt werden, an die Leitungen angeschlossen werden. Hierzu werden die erforderlichen Definitionen angegeben sowie der Aufbau und die Eigenschaften der Absorberzange, insbesondere im Anhang A, beschrieben. Im Anhang B sind die Festlegungen zur Kalibrierung der Absorberzangen enthalten.
Für die Norm ist das UK 767.4 "Geräte und Verfahren zum Messen von elektromagnetischen Aussendungen" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 57876-1a:1980-06; DIN VDE 0876-1a:1980-06; VDE 0876-1a:1980-06 , DIN 57876-1:1978-09; DIN VDE 0876-1:1978-09; VDE 0876-1:1978-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 55016-1-3:2017-03; VDE 0876-16-1-3:2017-03 , DIN EN 55016-1-3:2007-05; VDE 0876-16-1-3:2007-05 .
Gegenüber DIN 57876-1 (VDE 0876-1):1978-09 und DIN 57876-1a (VDE 0876-1a):1980-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) erstmalige Übernahme einer Europäischen Norm, die wiederum auf einer Internationalen Norm basiert; b) die Beschreibung des Aufbaus und der Eigenschaften von Absorptionsmesswandlerzangen wurde erheblich erweitert und ergänzt (siehe insbesondere Anhang A); c) die Festlegungen zur Kalibrierung der vorgenannten Zange wurden ebenfalls erheblich erweitert (Anhang B);