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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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a) im Anwendungsbereich (Abschnitt 1) wurde die Bezeichnung elektrische Spielzeuge durch die Bezeichnung elektrische/elektronische Spielzeuge ersetzt; ferner wurde eine Anmerkung aufgenommen, dass Spielzeuge, die durch das Versorgungssystem eines motorbetriebenen Fahrzeuges, Schiffes oder Flugzeuges versorgt werden, ausgenommen sind; b) die normativen Verweisungen auf andere Normen wurden ergänzt (Abschnitt 2); c) im Anwendungsbereich (Abschnitt 1) wurde ergänzt, dass die Auswirkungen von elektromagnetischen Phänomenen auf die Sicherheit von Geräten (Betriebsmitteln) vom Anwendungsbereich dieser Norm ausgenommen sind; d) die normativen Verweisungen (Abschnitt 1) wurden ergänzt; e) Begriffe aus dem Bereich der elektrischen Spielzeuge wurden ergänzt (Abschnitt 3); f) 4.1.1.2 wurde geändert; g) Grenzwerte für gestrahlte Störgrößen wurden eingeführt (neuer Abschnitt 4.1.3), jedoch in der Anwen-dung auf Spielzeuge eingeschränkt; h) die Anwendung der Handnachbildung ("künstlichen Hand") wurde präzisiert (Abschnitt 5.2.2.2); g) die Behandlung von Zusatzleitungen wurde geändert (Abschnitt 6.3.1.1); i) die Festlegungen zu den Betriebsbedingungen wurden verschiedenen Änderungen unterworfen (Abschnitt 7); k) eine Einteilung der Spielzeuge in Kategorien wurde ergänzt und die Betriebsbedingungen bei der Messung wurden geändert (Abschnitt 7.3.6); l) Literaturhinweise wurden ergänzt (Anhang C); m) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.