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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm enthält die konsolidierte Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 55011:2006 mit der eingearbeiteten Änderung A2:2007. Sie entspricht der Internationalen Norm CISPR 11:2003 und ihren Änderungen A1:2004 und A2:2006 mit zusätzlichen gemeinsamen europäischen Abänderungen.
Die Norm gilt für die Funk-Entstörung von industriellen, wissenschaftlichen, medizinischen (ISM) und häuslichen Hochfrequenzgeräten im Frequenzbereich von 150 kHz bis 400 GHz. Messungen müssen jedoch nur für die Frequenzen durchgeführt werden, für die auch Grenzwerte spezifiziert sind.
Hierbei umfasst die Definition ISM Geräte oder Betriebsmittel, die für die Erzeugung und/oder lokale Nutzung von Hochfrequenzenergie für industrielle, wissenschaftliche, medizinische und häusliche Zwecke entwickelt wurden, sowie Schweißeinrichtungen und Erodiermaschinen (EDM) und Demonstrationsmodelle für Lehre und Ausbildung (Lehrmittel). Einrichtungen der Informationstechnik und solche Geräte oder Betriebsmittel, für die Anforderungen an die Funk-Entstörung in anderen Normen festgelegt sind, sind ausgenommen. Die von dieser Norm erfassten Geräte oder Betriebsmittel werden, abhängig vom Einsatzort (Wohn- oder Industriebereich), in zwei Klassen, A und B, eingeteilt. Außerdem werden sie in Abhängigkeit davon, ob die erzeugte Hochfrequenzenergie für die innere Funktion des Gerätes oder zur Behandlung von Materialien erforderlich ist, in zwei Gruppen gegliedert. Die für die Benutzung durch ISM-Geräte von der Internationalen Fernmeldeunion festgelegten Grundfrequenzen sowie die zusätzlich für einzelne CENELEC-Mitgliedstaaten festgelegten Grundfrequenzen werden ebenfalls in dieser Norm angegeben. Diese in einzelnen CENELEC-Mitgliedstaaten geltenden nationalen Maßnahmen und für die Benutzung durch ISM-Geräte festgelegten Frequenzen, die als gemeinsame Abänderungen angegeben werden, wurden in einen neuen informativen Anhang ZA transferiert, weil entsprechend neueren Sichtweisen so genannte "administrative Aussagen" kein Bestandteil des normativen Inhalts einer Norm bilden sollen.
Geräte oder Betriebsmittel, die verschiedenen Abschnitten dieser Norm und anderer Normen unterliegen (so genannte Mehrnormengeräte), müssen die Anforderungen aller Abschnitte bzw. Normen bei Betrieb jeder jeweils betroffenen Teilfunktion erfüllen.
Gegenüber der vorhergehenden Ausgabe der Norm wurden neben dem vorgenannten neuen Anhang ZA Anforderungen für UV-Strahler aufgenommen, und in der Tabelle 4 wurden Mittelwert-Grenzwerte für die elektrische Feldstärke ergänzt. Außerdem wurden Festlegungen zur Messung von handgeführten Geräte, die üblicherweise ohne Schutzleiteranschluss betrieben werden, hinzugefügt. Des Weiteren werden Änderungen und Ergänzungen bezüglich der Grenzwerte der Störspannung am Netzanschluss von Induktionskochgeräten, der Lastbedingungen für Mikrowellenkochgeräte durchgeführt und Festlegungen zur Behandlung der Messunsicherheit ergänzt.
Für die Norm ist das UK 767.11 "EMV von Betriebsmitteln und Anlagen für häusliche, gewerbliche, industrielle, wissenschaftliche und medizinische Anwendungen, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt HF erzeugen, sowie von Beleuchtungseinrichtungen" der DKE zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 55011:2003-08; VDE 0875-11:2003-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 55011:2017-03; VDE 0875-11:2017-03 , DIN EN 55011:2010-05; VDE 0875-11:2010-05 , DIN EN 55011:2011-04; VDE 0875-11:2011-04 .
Gegenüber DIN EN 55011 (VDE 0875-11):2003-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die als gemeinsame Abänderungen angegebenen nationalen Maßnahmen und für die Benutzung durch ISM-Geräte festgelegten Frequenzen wurden in einen neuen informativen Anhang ZA transferiert, da entsprechend der neueren Sichtweise sogenannte "administrative Aussagen" kein Bestandteil des normativen Inhalts einer Norm bilden sollen; b) Aufnahme von Anforderungen für UV-Strahler; c) im Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" wurden datierte und undatierte Verweisungen geändert sowie zusätzlich die IEC/CISPR 16-4-2 aufgenommen; d) in der Tabelle 2c wurden die angegebenen Grenzwerte für Induktionskochgeräte mit bzw. ohne eine Nennspannung von 100 V differenziert; e) in der Tabelle 4 wurden Mittelwert-Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und die zugehörige Anmerkung a ergänzt; f)Erweiterung der Anforderungen zur Störstrahlung in 6.2.3 und Tabelle 6 auf Geräte der Klasse A, Gruppe2 (Streichung von "In Beratung"). g) 6.2.5 "Handnachbildung" und das zugehörige Bild 6 wurden ergänzt; h) in 6.5.4 wurden die Lastbedingungen beim Messen von Mikrowellenkochgeräten geändert; i) in 6.5.6 wurden Festlegungen für die Messung von Kochstellen, die nicht für ebene Kochgefäße vorgesehen sind, ergänzt; j) 6.6 mit Festlegungen zur Aufzeichnung von Ergebnissen der Messungen auf dem Messplatz wurde ergänzt; k) 7.1.1 "Handgeführte Geräte, die üblicherweise ohne Schutzleiteranschluss betrieben werden" wurde ergänzt; l) 11.4 mit Festlegungen zur Behandlung der Messunsicherheit wurde ergänzt; m) die Norm wurde redaktionell überarbeitet und die Angaben in der Tabelle 8 wurden korrigiert.