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Norm [AKTUELL]
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Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine Überprüfung der bisher gültigen Norm EN 547-3:1996 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die vorliegende künftige europäische Änderung, die derzeit den CEN-Mitgliedern als Änderungs-Entwurf zum Einstufigen Annahmeverfahren vorliegt, ergänzt die Europäische Norm EN 547-3:1996 um einen Europäischen Anhang, die den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig ab 29. Dezember 2009) aufzeigt. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Änderung A1 in Verbindung mit der bisher geltenden Norm EN 547-3:1996 davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Technische Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Änderung A1 wurden vom Gemeinschaftsausschuss " Anthropometrie und Biomechanik" (NA 023-00-03 GA) des NAErg wahrgenommen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 547-3:1997-09 .
Gegenüber DIN EN 547-3:1997-09 wurde folgende Änderung vorgenommen: a) Anhang ZA wurde überarbeitet; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm EN 547-3:1996 und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.