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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erarbeitet und wird auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" des FNFW betreut. Der Zweck eines optischen Signalgebers besteht darin, eine/mehrere Person(en) in einem Gebäude oder in dessen Nähe im Brandfall zu warnen, so dass durch diese Person(en) geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Diese Europäische Norm unterstützt die Hersteller dabei, optische Signalgeber für einen Bereich festzulegen, in dem die geforderte Beleuchtungsstärke erfüllt wird. Für diese optischen Alarmeinrichtungen werden drei Kategorien festgelegt, eine für deckenmontierte Einrichtungen, eine für wandmontierte Einrichtungen und eine für Einrichtungen, deren Montageposition offen gelassen wird. Die maximale Reichweite eines optischen Signalgebers wird überprüft, indem innerhalb eines halbkugelförmigen Bereichs (Hemisphäre) um den Signalgeber herum die Lichtabstrahlung gemessen und die Lichtverteilung bestimmt wird. Da sich die Lichtabstrahlung einiger optischer Signalgeber im Verlauf der Zeit, beispielsweise durch Eigenerwärmung, verändern kann, wurde ein Verfahren entwickelt, um zu überprüfen, ob die Veränderung der zeitabhängigen Lichtabstrahlung innerhalb zulässiger Grenzen liegt. Diese Europäische Norm legt allgemeine Anforderungen an Aufbau und Robustheit optischer Signalgeber sowie an deren Leistungsfähigkeit unter klimatischen, mechanischen und elektrischen Störungsbedingungen fest, die in der Betriebsumgebung auftreten können. Optische Signalgeber werden in zwei Umweltklassen eingeteilt, das heißt in Typ A und Typ B. Schärfere Umgebungsbedingungen gelten bei Geräten, die vorrangig im Freien angewendet werden (Typ B), als auch für diejenigen, die vorrangig für die Anwendung in Gebäuden vorgesehen sind (Typ A). Diese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für fest eingebaute optische Signalgeber fest, die zu dem Zweck vorgesehen sind, das von der Brandmeldeanlage veranlasste optische Warnsignal an Personen in einem Gebäude auszusenden (siehe Bestandteil C in Bild 1 der EN 54-1:1996). Sie gilt nur für die Einrichtungen, die ihre Betriebsenergie durch eine körperliche elektrische Verbindung von einer äußeren Energiequelle beziehen, zum Beispiel von einer Brandmeldeanlage. Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Bewertung der Konformität und an die Kennzeichnung von optischen Signalgebern fest. Diese Europäische Norm gilt für softwaregesteuerte und nicht-softwaregesteuerte optische Signalgeber. Diese Europäische Norm gilt nur für pulsierende oder blinkende optische Signalgeber, zum Beispiel für Xenon-Blitz- oder Rundumleuchten. Sie gilt nicht für Einrichtungen, bei denen die Lichtabstrahlung kontinuierlich erfolgt. Diese Europäische Norm gilt nicht für optische Anzeigeelemente, zum Beispiel bei Brandmeldern oder bei Brandmelderzentralen.