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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Brandmelderzentralen zur Verwendung in Brandmelde- und Feueralarmanlagen, die in Gebäuden errichtet werden, fest. In der Änderung A1 dieser Norm werden die zusätzlichen Anforderungen an die softwaregesteuerte Einrichtung verbessert und verschiedene Änderungen zur Korrektur vorgenommen, um dadurch dem aktuellen Stand der Technik besser zu entsprechen. Außerdem werden die Beschreibungen der individuellen Störfestigkeitsprüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit durch den Verweis auf die EMV-Produktfamilien-Norm EN 50130-4 ersetzt, redaktionelle und technische Korrekturen zur Verbesserung der allgemeinen Verständlichkeit und eine Aktualisierung der normativen Verweisungen vorgenommen. Der Anhang ZA wurde aufgenommen, in dem der Zusammenhang mit der EG-Bauproduktenrichtlinie dargestellt ist.
Die Europäischen Normen wurden vom CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erarbeitet und werden auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" des FNFW betreut.
Die Norm DIN EN 54-2 legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Brandmelderzentralen zur Verwendung in Brandmelde- und Feueralarmanlagen fest, die in Gebäuden errichtet werden.
In der Änderung A1 zu dieser Norm wurden die zusätzlichen Anforderungen an softwaregesteuerte Brandmelderzentralen verbessert und verschiedene Korrekturen vorgenommen, um dadurch dem aktuellen Stand der Technik besser zu entsprechen. Außerdem werden die Beschreibungen der individuellen Störfestigkeitsprüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit durch den Verweis auf die EMV-Produktfamilien-Norm DIN EN 50130-4 ersetzt, redaktionelle und technische Korrekturen zur Verbesserung der allgemeinen Verständlichkeit und eine Aktualisierung der normativen Verweisungen vorgenommen. Der Anhang ZA wurde aufgenommen, in dem der Zusammenhang mit der EG-Bauprodukte-Richtlinie dargestellt ist. Eine konsolidierte Fassung (einschließlich der Änderung A1) der Europäischen Norm ist bei CEN in Vorbereitung.
Die Norm DIN EN 54-4 legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Energieversorgungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen in Gebäuden fest. Sie gilt für das Bestandteil L nach Bild 1 in DIN EN 54-1:1996-10 und für Energieversorgungseinrichtungen, die andere Bestandteile als die Brandmelderzentrale direkt mit Energie versorgen, es sei denn, in den anderen Teilen der Normenreihe DIN EN 54 ist es anders festgelegt.
Die Änderung A2 zu DIN EN 54-4 umfasst zusätzliche Anforderungen an Energieversorgungseinrichtungen, die in andere Brandmeldeanlagen-Produkte integriert werden, um diese dem Stand der Technik anzupassen, die Anforderungen an die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) in DIN EN 54-4:1997-12 zu aktualisieren und den Anforderungen für die EMV-Produktfamilien-Norm für Gefahrenmeldeanlagen anzugleichen und verschiedene Änderungen vorzunehmen, um dadurch insgesamt Fehler zu korrigieren und somit dem aktuellen Stand der Technik besser zu entsprechen. Weiterhin werden redaktionelle Änderungen zur Verbesserung der allgemeinen Verständlichkeit vorgenommen.
Gegenüber DIN EN 54-2:1997-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung A1 eingearbeitet (siehe c) bis j)); b) redaktionelle Korrekturen wurden eingearbeitet; c) Begriffe und Abkürzungen wurden ergänzt bzw. ersetzt; d) die Anforderungen an Anzeigen, den Brandmeldezustand, den Störungsmeldezustand, Abschaltzustand, den Prüfzustand, die standardisierten Eingangs-/Ausgangsschnittstelle und an die Ausführung der BMZ wurden präzisiert; e) zusätzliche Anforderungen an softwaregesteuerte Einrichtungen wurden aufgenommen; f) Abschnitt 14 (Kennzeichnung) wurde geändert; g) Abschnitt 15 (Prüfung) wurde geändert und insbesondere durch die Beschreibung der individuellen Störfestigkeitsprüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit und den Verweis auf EN 50130-4 ersetzt; h) Anhänge A und B wurden geändert; i) Anhänge E, H, I wurden komplett ersetzt, wobei Anhang J zu Anhang I umnummeriert wurde; j) Anhang ZA wurde aufgenommen.