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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsanforderungen für stationäre und mobile Mischanlagen zur Produktion von Materialien (zum Beispiel Heißasphalt, Kaltasphalt, verfestigter Kies) für den Bau und die Instandhaltung von Verkehrswegen (Straßen, Autobahnen, Fußwege, Flugplätze und so weiter), Wasserspeicherbecken, Dämmen, Abzugkanälen und so weiter fest. Diese Europäische Norm gilt für die folgenden Arten von Mischanlagen: a) Heißasphaltmischanlage; b) Kaltmischanlagen (zum Beispiel für die Herstellung von verfestigtem Kies, Kaltasphalt); c) Mischanlagen für bituminöse oder nicht bituminöse aufgearbeitete Materialien; d) Mischanlagen für Gussasphalt, einschließlich Naturasphaltmischgut. Maschinen, die sich während des Arbeitsganges fortbewegen (zum Beispiel ortsveränderliche Gussasphaltmischer), sowie Brecher werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Diese Arten von Asphaltmischanlagen können auch mit weiteren Anlagen kombiniert oder durch sie erweitert werden, zum Beispiel mit Anlagen zur Lagerung von Bindemitteln (zum Beispiel bitumenhaltige, synthetische, pflanzliche). Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf Mischanlagen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm legt die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Risiken fest, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen zur Verarbeitung und Herstellung von Beton und Mörtel nach EN 12151. Diese Europäische Norm behandelt keine Gefährdungen, die von dem Umgang mit brennbaren Gasen ausgehen. Sobald entsprechende fachliche Kenntnisse vorhanden sind, werden sie in diese Norm eingearbeitet. Diese Europäische Norm gilt hauptsächlich für Maschinen, die nach dem Datum der Zustimmung durch CEN zu dieser Norm hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 536:2015. Gegenüber der DIN EN 536:1999-10 und DIN EN 536:2013-05 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Grundlegende Revision des gesamten Dokuments; b) Anpassung der Normativen Verweisungen; c) Neue Normenstruktur; d) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-13-05 AA "Straßenbaumaschinen" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Mischanlagen für Materialien zum Straßenbau sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 536:1999-10 .
Gegenüber DIN EN 536:1999-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) grundlegende Revision des gesamten Dokuments; b) Anpassung der Normativen Verweisungen; c) neue Normenstruktur; d) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.