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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 528:2021-06

Regalbediengeräte - Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 528:2021

Englischer Titel
Rail dependent storage and retrieval equipment - Safety requirements for S/R machines; German version EN 528:2021
Ausgabedatum
2021-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
108

ab 197,50 EUR inkl. MwSt.

ab 184,58 EUR exkl. MwSt.

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Ausgabedatum
2021-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
108
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3181025

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Einführungsbeitrag

Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument ist anzuwenden für alle Arten von Regalbediengeräten (RBG), die innerhalb und außerhalb der Regalgasse schienengebunden sind, die zum Ein- und Auslagern von Ladeeinheiten und/oder Langgut wie Stangenmaterial und/oder zur Kommissionierung oder zur Durchführung ähnlicher Funktionen dienen. Diese Maschinen müssen über eine Hubeinrichtung entlang eines Mastes verfügen und dürfen mit einem seitwärts agierenden Lastaufnahmemittel (LAM) ausgerüstet sein. Eingeschlossen sind Umsetzeinrichtungen für den Gassenwechsel. Die Steuerung der Geräte darf manuell bis vollautomatisch erfolgen. Zu den Regalbediengeräten gehörende Satellitenfahrzeuge entsprechend Definition 3.15 sind als Lastaufnahmemittel inbegriffen. Hinsichtlich Regalen, Gebäuden und Systemen findet diese Norm nur insoweit Anwendung, als eine Bewertung hinsichtlich Gefährdungen und Risiken im Zusammenhang mit Schnittstellen zu den Regalbediengeräten gegeben ist. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen in Bezug auf Regalbediengeräte, wenn diese entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen eingesetzt werden. Dieses Dokument ist für Geräte und Einrichtungen anzuwenden, die nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments auf den Markt gebracht wurden. Es wird eine Übergangsfrist von 12 Monaten vorgeschlagen. Bildliche Darstellungen von Beispielen von Geräten und Umsetzeinrichtungen, für die diese Norm gilt, sind in Anhang A dargestellt. Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen in dieser Norm gelten für Geräte, die in geschlossenen Räumen eingesetzt werden. Zusätzliche Risikobeurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen sind bei Anwendungen unter erschwerten Bedingungen vorzunehmen, zum Beispiel extrem hohen/tiefen Temperaturen, Lasten, deren Eigenschaften zu gefährlichen Situationen führen könnten (zum Beispiel besonders brüchige Lasten, Sprengstoff, Chemikalien), Auswirkungen von Erdbeben und auch Kontakt mit Lebensmitteln. Dieses Dokument beschäftigt sich auch mit den technischen Anforderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV). Dieses Dokument (EN 528:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 149 "Lagertechnik" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Gegenüber DIN EN 528:2009-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: - klarerer/verständlicherer Anhang C, der sich mit dem Verhindern des Zugangs zu gefährlichen Bewegungen über die Lastein-/-ausschleusstellen befasst; - Anhang ZA wurde durch die Einführung der generischen Vorlage für Anhang ZA aktualisiert, die gemäß dem Beschluss der EU-Kommission geändert wurde; - Überarbeitung und Anpassung des Anhang B Performance Level nach EN ISO 13849-1:2015; - Der Anwendungsbereich wurde präzisiert; - Mehr Lesbarkeit und Klarheit in der Norm durch Vermeidung von separaten Kapiteln für automatische und manuelle Regalbediengeräte; - Änderung der folgenden Definitionen (3): - mitfahrender Fahrerstand (3.4), permanent mitfahrender Fahrerstand (3.5), Lastübergabebereich (3.7), Arbeitsplatz (3.8), Auf- und Abgabestation (P&D-Station) (3.9), beschränkter Bereich (3.11), Gefahrenbereich (3.12), Satellitenfahrzeug (3.15), Transportkabine (3.20), Steighilfesystem (3.21), Nenngeschwindigkeit (3.22), Normalbetrieb (3.25); Löschung der Definition 3.22 und Neunummerierung der darauf folgenden Definitionen; - Die Geschwindigkeitsbegrenzung (4.9.4) wurde aktualisiert und präzisiert; - Wenn eine Transportkabine vorhanden ist, muss sie den Anforderungen für Bedienungsstände entsprechen (4.9.7.2); - Abnehmbare Leitern dürfen bis zu einer maximalen Höhe von 3 m verwendet werden (4.9.7); * Fangvorrichtung erforderlich für Hubschlitten, die zum Heben von Personen bestimmt sind (4.4.4.1); - Das Verhältnis von Mindestbruchkraft zur maximalen statischen Zugkraft für alle Arten von Tragmitteln für Hubmittel zum Heben von Personen wurde von 10 auf 8 reduziert (4.4.5.1); - die Anforderungen an zusätzliche Person(en) auf dem Hubwagen wurden präzisiert (4.9.2.2); - Die Leiter entlang des Mastes ist mit einem Auffanggerät mit fester Führung nach EN 353-1:2014+A1:2017 und Anschlageinrichtung an den Übergangsstellen (4.9.3) auszurüsten; - Verhinderung des Herunterfallens von Lasten in benachbarte automatisch betriebene Gänge: Das Sicherheitsniveau (PLr) ist nicht mehr abhängig von der Häufigkeit des Zugangs zum Gang (4.10.7.3). - Die Durchschubsicherungen müssen entsprechend den auftretenden Belastungen dimensioniert werden (4.10.7); - In den Informationen für den Betrieb sind Angaben über den geplanten Abbau der Anlage erforderlich (6.8). Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-51 AA "Lagertechnik" im Fachbereich "Fördertechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Regalbediengeräten sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
53.080
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3181025
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 528:2009-02 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 528:2023-02 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 528:2009-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) klarerer/verständlicherer Anhang C, der sich mit dem Verhindern des Zugangs zu gefährlichen Bewegungen über die Lastein-/-ausschleusstellen befasst; b) Anhang ZA wurde durch die Einführung der generischen Vorlage für Anhang ZA aktualisiert, die gemäß dem Beschluss der EU-Kommission geändert wurde; c) Überarbeitung und Anpassung des Anhang B Performance Level nach EN ISO 13849-1:2015; d) der Anwendungsbereich wurde präzisiert; e) mehr Lesbarkeit und Klarheit in der Norm durch Vermeidung von separaten Kapiteln für automatische und manuelle Regalbediengeräte; f) Änderung der folgenden Definitionen (3): — mitfahrender Fahrerstand (3.4), permanent mitfahrender Fahrerstand (3.5), Lastein-/-ausschleusstelle (3.7), Arbeitsplatz (3.8), Auf- und Abgabestation (P&D-Station) (3.9), beschränkter Bereich (3.11), Gefahrenbereich (3.12), Satellitenfahrzeug (3.15), Transportkabine (3.20), Steighilfesystem (3.21), Nenngeschwindigkeit (3.22), Normalbetrieb (3.25); Löschung der Definition 3.22 und Neunummerierung der darauf folgenden Definitionen; g) die Geschwindigkeitsbegrenzung (4.9.4) wurde aktualisiert und präzisiert; h) wenn eine Transportkabine vorhanden ist, muss sie den Anforderungen für Bedienungsstände entsprechen (4.9.7.2); i) abnehmbare Leitern dürfen bis zu einer maximalen Höhe von 3 m verwendet werden (4.9.7); j) Fangvorrichtung erforderlich für Hubschlitten, die zum Heben von Personen bestimmt sind (4.4.4.1); k) das Verhältnis von Mindestbruchkraft zur maximalen statischen Zugkraft für alle Arten von Tragmitteln für Hubmittel zum Heben von Personen wurde von 10 auf 8 reduziert (4.4.5.1); l) die Anforderungen für zusätzliche Person(en) auf dem Hubwagen wurden präzisiert (4.9.2.2); m) die Leiter entlang des Mastes ist mit einem Auffanggerät mit fester Führung nach EN 353-1:2014+A1:2017 und Anschlageinrichtung an den Übergangsstellen (4.9.3) auszurüsten; n) Verhinderung des Herunterfallens von Lasten in benachbarte automatisch betriebene Gänge: Das Sicherheitsniveau (PLr) ist nicht mehr abhängig von der Häufigkeit des Zugangs zum Gang (4.10.7.3); o) die Durchschubsicherungen müssen entsprechend den auftretenden Belastungen dimensioniert werden (4.10.7); p) in den Informationen für den Betrieb sind Angaben über den geplanten Abbau der Anlage erforderlich (6.8).

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