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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 50647:2017 mit Festlegungen für die Beurteilung der Sicherheit von Arbeitnehmer/innen in elektrischen und magnetischen Feldern, die von Komponenten und Anlagen abgestrahlt werden, die der Erzeugung, Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie dienen. Hierbei erfasst diese Norm den Frequenzbereich von 0 Hz bis 20 kHz, wobei davon ausgegangen wird, dass der betrachtete Frequenzbereich ausreicht, um die von Elektrizitätsversorgungsnetzen und -systemen in Europa verwendete energietechnische Frequenz (50 Hz) sowie die Oberschwingungen und Zwischenharmonischen, die in den Versorgungsnetzen auftreten, abzudecken. In diesem niedrigen Frequenzbereich sind die elektrischen und magnetischen Felder voneinander unabhängig (entkoppelt) und daher müssen beide Felder bei der Beurteilung der Exposition berücksichtigt werden. Bei der Konformitätsbewertung mit Hilfe der vorliegenden Norm wird die Exposition daher getrennt (einzeln) und nicht additiv betrachtet. Die EN 50647:2017 nimmt auf die Europäische Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU Bezug und besitzt die Rolle einer spezifischen Arbeitsplatz-Norm. Sie berücksichtigt den nicht bindenden Anwendungsleitfaden zur Umsetzung der genannten Richtlinie und legt die für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen anwendbaren Beurteilungsverfahren und Konformitätskriterien fest. Hierbei wird auch das Arbeiten unter Spannung, das heißt an eingeschalteten Versorgungsnetzen, berücksichtigt. Da elektrische Betriebsmittel (Geräte, Einrichtungen) für die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie stark standardisiert beziehungsweise genormt sind, können einige wenige allgemeine Bewertungen viele Betriebsorte beziehungsweise Standorte abdecken, an denen ähnliche Betriebsmittel (Geräte, Einrichtungen) sowie Arbeitspositionen vorhanden sind. Daher ist eine systematische und gründliche Bewertung jedes einzelnen Betriebsortes beziehungsweise Standortes, der elektrische Betriebsmittel (Geräte, Einrichtungen) enthält, nicht erforderlich. Für einen gegebenen Betriebsort beziehungsweise Standort sollte die Risikobewertung auf sämtliche spezifische Betriebsmittel (Geräte, Einrichtungen) sowie Arbeitspositionen beschränkt werden, die von den allgemeinen Bewertungen nicht abgedeckt werden. Für die Bewertung der Exposition von Arbeitnehmer/innen gegenüber Feldern der in den Anwendungsbereich dieser Norm fallenden Komponenten, Leitungen und Anlagen wird ein allgemeines Verfahren zur Verfügung gestellt, welches in dieser Norm im Bild 1 in Form eines Flussdiagramms erläutert wird. Dieses Flussdiagramm zeigt mögliche Verfahren, mit denen die Übereinstimmung mit der Arbeitsschutz-Richtlinie gezeigt werden kann. Ausgangspunkt ist die Sammlung von technischen Daten der zu untersuchenden Komponenten, Leitungen und Anlagen und die abgestufte Bewertung, ob die für die Exposition der Allgemeinbevölkerung festgelegten Expositionsgrenzwerte oder die Auslöseschwellen oder die Expositionsgrenzwerte der Richtlinie 2013/35/EU eingehalten werden. Beurteilungen der Feldexposition können durch Messung oder Berechnung durchgeführt werden. Die entsprechenden Verfahren werden in der vorliegenden Norm beschrieben. Hierbei werden auch Oberschwingungen der Felder berücksichtigt. Weiterhin berücksichtigt diese Norm die Exposition gegenüber magnetischen Gleichfeldern und betrachtet auch Kontaktströme, die beim Berühren eines leitfähigen, in einem Feld befindlichen Objekts entstehen können. Bei inhomogenen elektrischen Feldern wird empfohlen, die Bewertung der Übereinstimmung mit den Anforderungen durch Vergleich mit dem Expositionsgrenzwert äquivalenten Feldern (LEFs) durchzuführen, wobei die Ableitung von letzteren in dieser Norm beschrieben wird. Zusätzliche Anforderungen nach dieser Norm ergeben sich durch den besonderen Schutz von sogenannten besonders gefährdeten Arbeitnehmer/innen, zu denen entsprechend der Europäischen Richtlinie 2013/35/EU Schwangere und Arbeitnehmer/innen mit implantierten oder am Körper getragenen medizinischen Geräten gezählt werden. Die EN 50647:2017 führt auch Situationen auf, in denen aufgrund der entsprechenden Betriebsspannungen und Abstände der Leiter zum Boden davon ausgegangen werden kann, dass die Expositionsgrenzwerte eingehalten werden und eine weitergehende Bewertung nicht erforderlich ist. Die Bewertung der Exposition muss aktualisiert werden, wenn irgendeine Änderung der Anlage, der Arbeitsumgebung oder der Arbeitsverfahren die EMF-Expositionsbedingungen bedeutsam beeinflusst. In den Anhängen werden weitere Informationen gegeben zur Bewertung von in Magnetfeldern vorhandenen Oberschwingungen (Anhang A), zu 50-Hz-Magnetfeldquellen in der Umgebung der Komponenten und Anlagen (Anhang B), zu Verfahren für die Ableitung der dem Expositionsgrenzwert äquivalenten Felder (Anhang D), zu magnetischen Gleichfeldern (Anhang E), Kontaktströmen (Anhang F) sowie zur Exposition während transienter und Fehlerbedingungen im Netz (Anhang G). Ferner werden Beispiele für die Anwendung der verschiedenen in dieser Norm festgelegten Bewertungskriterien im Anhang C gegeben (für Induktoren mit Luftspalt, für isolierte Kabel sowie für verschiedene Koppelbedingungen). Zuständig ist das DKE/K 764 "Sicherheit in elektromagnetischen Feldern" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.