Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument legt allgemeine Anforderungen für die Staubmessung von netzbetriebenen und akkubetriebenen Elektrowerkzeugen fest. Es gilt für Elektrowerkzeuge mit und ohne Entstauber, bei denen Staub in Form von Siliziumdioxid enthaltendem Mineralstaub oder Holzstaub zu erwarten ist. Dieser Teil von DIN EN 50632 gilt für Stich- und Säbelsägen. Das vorliegende Dokument, welches das Amendment 1 zur DIN EN 50632-2-11 beinhaltet, ergänzt Anforderungen zu den Betriebsbedingungen für Stichsägen und Säbelsägen zum Sägen von Holz und dessen Ausrichtung bei der Prüfung. Diese Norm gilt nur für Stich- und Säbelsägen mit und ohne Entstauber, bei denen Staub in Form von Siliziumdioxid enthaltendem Mineralstaub oder von Holzstaub zu erwarten ist. Gegenüber DIN EN 50632-2-11 (VDE 0740-632-2-11):2017-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Tabelle 101 „Betriebsbedingungen für Stichsägen zum Sägen von Holz“ wurde ersetzt, b) Tabelle 102 „Betriebsbedingungen für Säbelsägen zum Sägen von Holz“ wurde ersetzt, c) Ergänzung von Bild 101, 102 und 103 zur Verdeutlichung der Ausrichtung von Werkstück, Elektrowerkzeug und Bedienperson während der Prüfungen von Stichsägen und Säbelsägen. Die Ergebnisse der Staubmessung können verwendet werden: - für eine Angabe der Staubemission; - für einen Vergleich der Staubemission von Elektrowerkzeugen derselben Art; - in einer vorläufigen Bewertung der Staubbelastung an einem Arbeitsplatz. Für alle Verwendungszwecke ist es wichtig, ein Messverfahren mit einer bekannten Genauigkeit festzulegen, so dass die von unterschiedlichen Messlaboren ermittelten Messergebnisse miteinander verglichen werden können.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50632-2-11:2017-04; VDE 0740-632-2-11:2017-04 .
Gegenüber DIN EN 50632-2-11 (VDE 0740-632-2-11):2017-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Tabelle 101 „Betriebsbedingungen für Stichsägen zum Sägen von Holz“ wurde ersetzt, b) Tabelle 102 „Betriebsbedingungen für Säbelsägen zum Sägen von Holz“ wurde ersetzt, c) Ergänzung von Bild 101, 102 und 103 zur Verdeutlichung der Ausrichtung von Werkstück, Elektrowerkzeug und Bedienperson während der Prüfungen von Stichsägen und Säbelsägen.