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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil der Normenreihe 50441 enthält Festlegungen zu konstruktiven Einzelheiten und Anforderungen an das Betriebsverhalten von Innenkabeln, die für Kommunikationskabelanlagen im Wohnbereich bis 1 200 MHz spezifiziert sind. Kabel nach dieser Norm basieren auf den in EN 50290-2-1 festgelegten allgemeinen Entwurfsregeln und sind speziell für ICT (Information and Communications Technology)- und BCT (Broadband Communication Technology)-Anwendungen (Telefon-, Computer- und TV-Dienstleistungen), wie in EN 50173-4 festgelegt, vorgesehen. Die in dieser Norm beschriebenen Kabel sind für den Betrieb mit Spannungen und Strömen vorgesehen, die üblicherweise in Kommunikationssystemen vorkommen. Diese Kabel sind nicht für die Verwendung in Verbindung mit niederohmigen Quellen vorgesehen, wie zum Beispiel Verteilungsnetzen zur elektrischen Energieversorgung. Kabel nach dieser Norm dürfen jedoch mit Spannungen von höchstens 300 V Wechselspannung oder 450 V Gleichspannung betrieben werden und entsprechen den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie. Der höchste Bemessungsstrom je Leiter beträgt 3 A/mm2, sofern in der entsprechenden Bauartspezifikation nicht anders festgelegt. Bei der Konstruktion der Kabel ist zu beachten, dass die Konstruktion der Leiter mit den Anforderungen der EN 50290-2-1 übereinstimmen muss. Konstruktionen mit "kupferkaschierten" Leitern entsprechen dabei nicht den Anforderungen. Der Leiter muss in Übereinstimmung mit EN 50290-2-1 aus einem massiven Draht aus geglühtem Kupfer mit einem minimalen Durchmesser von 0,5 mm bestehen. Die Isolierung muss aus Polyethylen nach EN 50290-2-23 bestehen. Andere Materialien dürfen eingesetzt werden, vorausgesetzt, dass sie die Übereinstimmung mit dieser Europäischen Norm sowie örtlichen Regelungen (zum Beispiel Umweltrichtlinien) nicht beeinträchtigen. Die Dicke der Isolierung muss mit den elektrischen Anforderungen übereinstimmen. Die Farbe des isolierten Leiters muss eine vernünftige Übereinstimmung mit HD 402 S2:1984 aufweisen. Das Verseilelement muss ein Paar oder ein Vierer sein; die Schlaglänge muss EN 50290-2-1 entsprechen. Die Schirmung des Verseilelements ist nicht festgelegt, muss aber gegebenenfalls lokalen Vorschriften hinsichtlich des EMV-Verhaltens entsprechen. Die Kabelseele muss mit einem oder mit mehreren nicht hygroskopischen, synthetischen Bändern bewickelt werden. Das synthetische Band muss spiralförmig oder längslaufend mit einer Überlappung von mindestens 10 % aufgebracht werden. Die Kabelseele muss in Übereinstimmung mit EN 50290-2-1 geschirmt werden. Wenn ein Geflecht aufgebracht wird, muss die minimale Bedeckung (hauptsächlich aus mechanischen Gründen) 60 % betragen. Wenn der Schirm aus einer metallisierten Folie und einem Geflecht besteht, muss die minimale Bedeckung 30 % betragen. Das Verfahren zur Berechnung der Bedeckung ist in EN 50290-2-1 beschrieben. Die Kabel müssen aus mindestens vier Paaren oder aus zwei Vierern bestehen. Der Farbcode muss den Festlegungen in der zutreffenden Bauartspezifikation entsprechen und sollte sowohl mit örtlichen Praktiken als auch mit international anerkannten Farbcodes übereinstimmen. Die Farben müssen leicht zu erkennen sein. Der Mantel muss aus einer thermoplastischen Mischung in Übereinstimmung mit EN 50290-2-27 oder EN 50290-2-22 bestehen. Wenn nicht anders festgelegt, muss die Farbe des Mantels cremefarben sein. Der Mantel muss die Kabelseele eng umschließen; es muss jedoch möglich sein, den Kabelmantel über eine Länge von 20 cm abzuziehen, ohne Folien zu entfernen oder Leiter zu beschädigen. Der Mantel muss zylindrisch sein; in der äußeren Ansicht des Mantels darf das Profil der Kabelseele nicht abgezeichnet sein. Die Ovalität des fertigen Kabels darf nicht größer als 0,16 sein. Die Wandstärke des Mantels muss mindestens gleich oder größer als 0,5 mm sein, wenn in Übereinstimmung mit EN 60811-1-1 gemessen. Ein Reißfaden muss sich unter dem Mantel befinden. Die Kennzeichnung ist entweder als Mantelmarkierung oder mit einem Kennfaden durchzuführen. Wenn vom Kunden nicht anders festgelegt, muss das Kabel wie folgt gekennzeichnet sein. Die Mantelmarkierung muss entweder als dauerhafte Bedruckung oder Prägung ausgeführt sein und mindestens nachfolgende Informationen enthalten: die Bezeichnung des Kabels einschließlich der Nummer der entsprechenden Norm, die Brandklasse, den Namen des Lieferanten und die Metermarkierung. Wenn das Kabel keine Mantelmarkierung aufweist, muss es auf eine andere Art gekennzeichnet sein (zum Beispiel mit einem Kennfaden unter dem Mantel, einem Band zur Identifizierung, einer Bedruckung der Wicklung der Kabelseele und so weiter). Die Kennzeichnung muss mindestens enthalten: die Bezeichnung des Kabels einschließlich der Nummer der entsprechenden Norm, die Brandklasse (der Bauproduktenrichtlinie) und den Namen des Lieferanten. Wenn in der Bauartspezifikation nicht anders festgelegt, müssen Trommeln oder Spulen mit einem dauerhaft bedruckten Etikett versehen sein, welches mindestens nachfolgende Informationen enthalten muss: die Bezeichnung des Kabels einschließlich der Nummer der entsprechenden Norm, die Brandklasse, den Namen des Lieferanten, die Nummer des Fertigungsloses, die Länge des Kabels. Die Enden des Kabels sind in geeigneter Weise zu verschließen, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Im Kapitel mechanische Anforderungen wird unterschieden zwischen Leiter, Isolierung, Mantel und fertiges Kabel. Beim fertigen Kabel werden geprüft: die Unversehrtheit des Mantels, der statische Biegeradius, die Abriebfestigkeit des Mantels, die Knickprüfung, die Prüfung der Durchschneidefestigkeit, die Haftung des Mantels und die Installationseigenschaften. Das Kapitel Anforderungen der Umgebung und klimatische Anforderungen betrachtet die Themen Isolierung, Mantel und Brandverhalten, das Kapitel elektrische Anforderungen beinhaltet den Leiterwiderstand, die Durchschlagfestigkeit und Betriebskapazität, den Isolationswiderstand, die Hochfrequenzeigenschaften, das elektromagnetische Verhalten, die Unsymmetriedämpfung, das Verhalten gegenüber Umgebungsbedingungen und Sicherheitsaspekte. Tabellen zum Wellenwiderstand des Kabels, zur Messung der Rückflussdämpfung, zur maximalen Kabeldämpfung ergänzen das Kapitel. Zusätzlich gibt es noch Tabellen zur minimalen Nahnebensprechdämpfung und leistungssummierten Nahnebensprechdämpfung und zur minimalen ausgangsseitigen Fernnebensprechdämpfung und leistungssummierten ausgangsseitigen Fernnebensprechdämpfung. Gegenüber Umgebungsbedingungen und Sicherheitsaspekten muss das Kabel mit regionalen Anforderungen an die Sicherheit und das Verhalten gegenüber Umgebungsbedingungen, wie in den entsprechenden Normen und Richtlinien festgelegt, übereinstimmen. Zuständig ist das UK 412.1 "Symmetrische Kabel und Leitungen, Drähte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.