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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument enthält die Festlegung einer Kennzeichnung, die Elektro- und Elektronikgeräte identifiziert, um der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten als unsortierte Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren und ihre getrennte Sammlung zu erleichtern; die dazu dient, den Hersteller des Geräts eindeutig zu identifizieren; eindeutig darzustellen, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht worden ist; die für Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten gilt, die unter die europäischen und nationalen Vorschriften und Verordnungen zur Sammlung, Behandlung, Verwertung und umweltgerechten Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten fallen. Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung der Kennzeichnung. Die Festlegung eines technischen Trägermediums zur Identifizierung des Herstellers, wie zum Beispiel Strichcodes, elektronische Datenmedien oder Mikrochips, wird von dieser Norm nicht abgedeckt. Gegenüber DIN EN 50419 (VDE 0042-10):2006-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die vorherige Ausgabe legte die Kennzeichnungsanforderungen entsprechend der Richtlinie 2002/96/EG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) fest und nimmt direkt Bezug auf diese Richtlinie. Die Richtlinie 2002/96/EG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) wurde zwischenzeitlich durch die Richtlinie 2012/19/EU (Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Neufassung) ersetzt. Diese Europäische Norm stellt die Kennzeichnungsanforderungen unabhängig von der Fassung der Verordnung dar; b) Die Überarbeitung verdeutlicht die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten des Symbols der durchkreuzten Abfalltonne in Kombination mit dem schwarzen Balken und/oder dem Herstellungsdatum.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50419:2006-06; VDE 0042-10:2006-06 .
Gegenüber DIN EN 50419 (VDE 0042-10):2006-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die vorherige Ausgabe legte die Kennzeichnungsanforderungen entsprechend der Richtlinie 2002/96/EG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) fest und nimmt direkt Bezug auf diese Richtlinie. Die Richtlinie 2002/96/EG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) wurde zwischenzeitlich durch die Richtlinie 2012/19/EU (Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Neufassung) ersetzt. Diese Europäische Norm stellt die Kennzeichnungsanforderungen unabhängig von der Fassung der Verordnung dar; b) die Überarbeitung verdeutlicht die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten des Symbols der durchkreuzten Abfalltonne in Kombination mit dem schwarzen Balken und/oder dem Herstellungsdatum.