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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 50401:2017 mit Festlegungen für die Begrenzung der Exposition von Personen in hochfrequenten elektromagnetischen Feldern von Einrichtungen für Basisstationen, die im Frequenzbereich von 110 MHz bis 100 GHz betrieben werden. Die Festlegungen gelten für die Inbetriebnahme der entsprechenden Einrichtungen. Zweck dieser Norm ist die Ermittlung der Konformitätsgrenze, außerhalb der die betreffende Einrichtung mit den Referenzwerten für das elektromagnetische Feld beziehungsweise mit den Basisgrenzwerten für die spezifische Absorptionsrate (SAR), die für die Sicherheit der Allgemeinbevölkerung in hochfrequenten elektromagnetischen Feldern festgelegt wurden, übereinstimmt, sowie mit den Auslöseschwellen beziehungsweise den Expositionsgrenzwerten, die für die Sicherheit von Arbeitnehmern festgelegt wurden. Hierbei dient die Norm auch der Umsetzung der entsprechenden wesentlichen Anforderungen der Europäischen Richtlinien 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) und 2014/53/EU (Funkgeräterichtlinie) zur Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern. Die vorliegende Norm enthält Festlegungen zu den Messbedingungen, zu den anwendbaren Expositionsgrenzwerten, zur Beurteilungsunsicherheit und zum Bewertungsbericht. Die zu Grunde liegenden Messverfahren sind in der Europäischen Norm EN 62232 beschrieben, auf die in dieser Norm verwiesen wird. Diesbezüglich wurde die bisherige Verweisung auf die EN 50400 umgestellt. Gegenüber der vorhergehenden Ausgabe der Norm wurden Festlegungen zum Schutz von Arbeitnehmern in elektromagnetischen Feldern, die durch die in den Anwendungsbereich fallenden Einrichtungen ausgesendet werden, hinzugefügt, wobei auf die Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen der aktuellen Ausgabe der Europäischen Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU Bezug genommen wird. Ferner wurde die obere Frequenzgrenze auf 100 GHz erhöht. Weiterhin wurden der neue Abschnitt 4 zu den Expositionsbedingungen, Abschnitt 7 zur Beurteilungssicherheit und Abschnitt 9 zur Beurteilung der Übereinstimmung mit den Anforderungen hinzugefügt. Schließlich wurde zur Beschreibung des Zusammenhangs zwischen dieser Europäischen Norm und den wesentlichen Anforderungen der abzudeckenden Europäischen Richtlinie 2014/53/EU der Anhang ZZ aufgenommen. Entsprechende Festlegungen für die Inverkehrbringung der in den Anwendungsbereich dieser Norm fallenden Einrichtungen sind in der Europäischen Norm EN 50385 enthalten, deren Deutsche Fassung als DIN EN 50385 (VDE 0848-385) veröffentlicht wird. Die Anwender der vorliegenden Norm müssen beachten, dass in der Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Anforderungen zur Inbetriebnahme von ortsfesten Funkanlagen durch die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)" vom 20. August 2002 festgelegt sind. Diese Verordnung besitzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Vorrang gegenüber der Anwendung der Norm, durch deren Anwendung die genannte Verordnung nicht ausgehebelt werden darf. Zuständig ist das DKE/K 764 "Sicherheit in elektromagnetischen Feldern" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50401:2012-06; VDE 0848-401:2012-06 .
Gegenüber DIN EN 50401 (VDE 0848-401):2012-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung der Festlegungen an die Europäischen Richtlinien 2013/35/EU und 2014/53/EU; b) Erhöhung der oberen Frequenzgrenze auf 100 GHz; c) Hinzufügung von Anforderungen im Hinblick auf den Schutz von Arbeitnehmern in elektromagnetischen Feldern der in den Anwendungsbereich fallenden Einrichtungen; d) Umstellung der normativen Verweisungen im Abschnitt 2 von EN 50400 auf EN 62232; e) Aufnahme von weiteren Definitionen in Abschnitt 3; f) Hinzufügung in Abschnitt 4 mit Festlegungen zu den Expositionsbedingungen; g) Überarbeitung der Festlegungen in Abschnitt 6 (vorher Abschnitt 5) zur Ermittlung der Übereinstimmung mit den Anforderungen; h) Hinzufügung der Abschnitte 7 und 9; i) Hinzufügung von Anhang ZZ.