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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt Anforderungen an die elektrischen Aspekte zum Erreichen technischer Kompatibilität zwischen Bahnfahrzeugen und elektrischen Bahnenergieversorgungssystemen fest, begrenzt auf: - die Koordination von Schutzprinzipien zwischen der Energieversorgung und Triebfahrzeugeinheiten, das heißt Schutzstrecken, Strom- oder Leistungsbegrenzung für einen Zugverband, Abgrenzung des Kurzschlussstroms, Koordination von Leistungsschaltern und Verwendung der Nutzbremsung; - die Koordination der streckenseitig installierten Leistung mit dem Leistungsbedarf von Zügen, das heißt Leistungsfaktor einer Triebfahrzeugeinheit, Strom- oder Leistungsbegrenzung für einen Zugverband, Leistungsfähigkeit, Art und Beschreibung des elektrischen Systems; - die Bewertung der Kompatibilität in Bezug auf Oberschwingungen und dynamische Effekte. In den Anhängen werden für einige Teile der vorhandenen europäischen Eisenbahnnetze informative Werte angegeben. Für die Eisenbahnen, die zum Anwendungsbereich der EU-Interoperabilitätsrichtlinie gehören, sind die endgültigen Werte im Infrastrukturregister aufgeführt, das in Artikel 49 der Richtlinie (EU) 2016/797 veröffentlicht ist, und die Liste der in das Register aufgenommenen Elemente ist im Beschluss 2019/777 der Kommission (EU) beschrieben. Die folgenden elektrischen Bahnenergieversorgungssysteme gehören zum Anwendungsbereich dieses Dokuments: - Eisenbahnen; - spurgeführte Nahverkehrssysteme, die in Eisenbahnen integriert sind; - Materialtransportsysteme, die in Eisenbahnen integriert sind. Es werden Informationen über Elektrifizierungsparameter gegeben, um Eisenbahnverkehrsunternehmen nach Rücksprache mit den Bahnfahrzeugherstellern die Bestätigung zu ermöglichen, dass Risiken einer Nicht-Kompatibilität so gering wie möglich sind und dass es keine Folgestörungen im Elektrifizierungssystem geben wird. Es wurden grundlegende Überlegungen zum Einsatz von batteriebetriebenen Zügen aufgenommen. Die Wechselwirkung zwischen dem Dachstromabnehmer und der Oberleitung wird in EN 50367:2020 behandelt. Die Wechselwirkung mit dem Teilsystem „Zugsicherung/Zugsteuerung und Signalgebung“ wird in diesem Dokument nicht behandelt. Typische Anwendungegebiete sind beispielweise: - die Auslegung von Zugverbänden, damit diese Schutzstrecken durchfahren können; - die Beschreibung der Anforderungen an den Leistungsfaktor einer Triebfahrzeugeinheit; - die Definition einer Strombegrenzung entsprechend den Infrastrukturinformationen; - die Bestimmung des elektrischen Bahnenergieversorgungssystems zur Versorgung jedes Zugverbands mit ausreichend Energie, um den Fahrplan mit angemessenen Kosten einzuhalten.
Dieses Dokument ersetzt teilweise DIN EN 50388 Berichtigung 1:2013-11; VDE 0115-606 Berichtigung 1:2013-11 , DIN EN 50388:2012-12; VDE 0115-606:2012-12 .
Gegenüber DIN EN 50388 (VDE 0115-606):2012-12 und DIN EN 50388 Berichtigung 1 (VDE 0115-606 Berichtigung 1):2013-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1: Klärung des Anwendungsbereichs; b) Abschnitt 2: Angabe datierter normativer Verweisungen, Vereinfachung; c) Abschnitt 3: Klärung von Definitionen, neue Nummerierung, logischer Zusammenhang zwischen Begriffen, Hinzufügung von Abkürzungen, Zurückziehung von nicht mehr benutzten Begriffen; d) Abschnitt 4: Klärung der Anwendbarkeit; e) Abschnitt 5: neuer Aufbau; f) Abschnitt 6: neue Formulierung unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklung von Antrieben für Triebfahrzeugeinheiten; g) Abschnitt 7: neuer Aufbau unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklung von Triebfahrzeugeinheiten und der Anforderungen durch das Bahnenergieversorgungssystem der Infrastruktur, Hinzufügung einer Leistungsbegrenzung aufgrund von Frequenzänderungen; h) Abschnitt 8: vollständige Änderung mit neuen Parametern zur Bewertung der Fähigkeit des Bahnenergieversorgungssystems zur Versorgung der Züge, Definition neuer Indizes, vorheriger Text jetzt im neuen Anhang B; i) Abschnitt 9: in der Tabelle Unterscheidung zwischen den Bahnenergieversorgungssystemen und deren Beschreibung; j) Abschnitt 10: Erläuterung des neuen Teils 2, neuer Abschnitt über Rollen und Verantwortlichkeit; k) Abschnitt 11: Klärung der Verwendung dieses Abschnitts, neue Informationen über die Auslöseabfolge unter Leistungsschaltern, neues Bild für Abfolgen des Wiedereinschaltens, neuer Abschnitt über den höchsten Einschaltstrom von Wechselstrom-Triebfahrzeugeinheiten; l) Abschnitt 12: Klärung und Überarbeitung, frühere Tabelle 8 im neuen Anhang G, neue Bedingungen für Gleichstromsysteme; m) Abschnitt 15: Anpassung der Unterabschnitte an Änderungen in den Abschnitten 5 bis 12; n) 15.4.1: neuer Text, frühere Tabelle 10 in Anhang B; o) Anhang A: Überarbeitung der Werte; p) Anhang B: enthält einen Teil des früheren Abschnitts 8; q) früherer Anhang C wird in Teil 2 von EN 50388 verschoben; r) neuer Anhang C über die Vorzeichenvereinbarung, enthält den früheren Anhang E; s) neuer Anhang D, einschließlich des früheren Anhangs F über den zulässigen Höchststrom eines Zugverbands; t) neuer Anhang E über die Leistungsbegrenzung als eine Funktion der Fahrleitungsfrequenz; u) neuer Anhang F über den höchste Fahrstrom und die höchste Antriebsleistung eines Zugverbands in Abhängigkeit von der Spannung, enthält Teile des früheren Abschnitts 7; v) neuer Anhang G enthält die frühere Tabelle 8 über die Verwendung der Nutzbremsung; w) neuer Anhang H enthält den früheren Anhang D, solange Teil 2 von EN 50388 noch nicht erschienen ist; x) neuer Anhang I enthält früheren Text aus 10.3 über die Kompatibilitätsstudie; y) neuer Anhang J enthält den früheren Anhang G.